Heft 4 / 2020
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Christiane Salbach
INTERGEO 2020: ALLE ZEICHEN STEHEN AUF VOLL DIGITAL
2020
ist das Jahr des Unerwarteten, der Überraschungen, der Eintritte
von Ereignissen, die keiner für möglich hielt. Die Covid-
19-Pandemie verändert unser aller Leben – privat, aber auch
gesellschaftlich und beruflich. Weltweit sind wir gefordert mit dieser
Herausforderung umzugehen, sie zu verstehen und daraus zu lernen.
Der persönliche Kontakt ist derzeit auf ein Minimum reduziert.
Durch diese Erfahrungen spüren wir, wie wichtig und unersetzbar es
ist, sich wirklich gegenüber zu stehen und in die Augen sehen zu
können. Dafür stehen Dialog auf Augenhöhe und
persönliches Miteinander wie es auf der INTERGEO EXPO und
CONFERENCE seit 25 Jahren möglich ist. Auch 2020 wollen wir dieses
Vertrauen in die INTERGEO als wichtigste Plattform ihrer Branche
spürbar machen. In diesem Jahr rücken Sicherheit und national
wie international eine faire und gleichberechtigte Möglichkeit
für alle teilzunehmen in den Vordergrund. Aufgrund von
internationalen Reisebeschränkungen, dem Schutz von Risikogruppen
und den eingeschränkten Möglichkeiten des Zusammenkommens von
vielen Menschen in geschlossenen Räumen, ist die INTERGEO 2020 in
ihrer Diversität und Größe nicht unter den gewohnten
Umständen durchführbar. Das Land Berlin hatte zuletzt die
Möglichkeit für Indoor-Veranstaltungen bis 24. Oktober von 5
000 auf 1 000 Personen reduziert. Unter diesen Auflagen kann und wird
sich die internationale Geo-Community nicht wie geplant vom 13. bis 15.
Oktober in Berlin treffen. 2019 waren zuletzt über 20 000
Besucherinnen und Besucher nach Stuttgart gekommen, um sich bei mehr
als 700 Ausstellenden über drei Tage auf dem Innovation Hub
INTERGEO zu informieren und auszutauschen. Auch 2020 wollen wir –
unter den veränderten Rahmenbedingungen – diese
Schnittstelle für Wissenschaft und Politik, für Industrie und
Anwender aus der ganzen Welt sein.
Daher
sind der Veranstalter DVW e. V. – Gesellschaft für
Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement und die HINTE EXPO
& CONFERENCE mit Ausstellern und Industrie-Partnern der INTERGEO in
einen intensiven Dialog gegangen, um eine rein digitale Umsetzung der
Plattform für Conference und Expo zu realisieren. Daraus
entstanden ist die INTERGEO 2020 Digital, die neben dem Wissenstransfer
und dem Austausch in der CONFERENCE auch die Erreichbarkeit und das
Drop-In bei den Ausstellern im Bereich der EXPO verlässlich
möglich machen wird. Diese spürbare Vernetzung in der
digitalen INTERGEO 2020 über drei Tage vom 13. bis 15. Oktober
wird das Miteinander, die Internationalität und das Vertrauen in
die Community Plattform Nummer Eins ihrer Branche stärken, damit
wir 2021 wieder gemeinsameAugenblicke erleben können!
- Juliane Klöden, Alexandra Weitkamp
Verstetigung
innovativer Ansätze der Daseinsvorsorge – Entwicklung eines
Verständnisses aus der Perspektive der Innovationsforschung und
des Social Entrepreneurships
Sustaining Innovative Approaches to Services of General Interest
– Development of a theoretical understanding from the Perspective
of Innovation Research and Social Entrepreneurship
Ländliche Räume Deutschlands stehen aufgrund des
voranschreitenden demographischen Wandels und einer zunehmenden
Landflucht vor wachsenden Herausforderungen hinsichtlich der Sicherung
der Daseinsvorsorge. Um dieser Problematik entgegenzutreten, werden
vermehrt innovative Ansätze der Daseinsvorsorge gefordert. Von
besonderem Interesse ist die Frage, wie diese Ansätze verstetigt
werden können. Dieser Beitrag entwickelt ein Verständnis der
Verstetigung innovativer Ansätze der Daseinsvorsorge aus der
Perspektive der deutschsprachigen Debatte um soziale Innovationen und
Sozialunternehmertum. Hierzu wird eine systematische Literaturrecherche
durchgeführt. Es kann gezeigt werden, dass die Betrachtung der
Verstetigung als Prozess vor dem Hintergrund des Innovationsprozesses
sozialer Innovationen wertvolle Implikationen für die Etablierung
innovativer Ansätze der Daseinsvorsorge ermöglicht.
In Germany rural areas are facing growing challenges in securing
services of general interest due to the ongoing demographic change and
increasing rural exodus. In order to face these problems, there is an
increasing demand for innovative approaches to services of general
interest. The question of how these approaches can be sustained is of
particular interest. This article develops an understanding of the
process of sustaining of innovative approaches to services of general
interest from the perspective of the German debate around social
innovation and social entrepreneurship. For this purpose, a systematic
literature review is carried out. It can be shown that analysing the
process of sustaining from the perspective of social innovation enables
valuable implications for the establishment of innovative approaches of
general interest.
- Martin Schumann
Landmanagement durch Freiwilligen Landtausch
Land management by voluntary land exchange
Der
Freiwillige Landtausch nach den Bestimmungen der §§ 103 a ff
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ermöglicht eine freiwillige
Bodenordnung zum Zwecke der Verbesserung der Agrarstruktur sowie aus
Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Durch die
Novelle des FlurbG im Jahr 1994 sind die Anwendungsmöglichkeiten
erweitert worden. Um die gewünschten Ziele erreichen zu
können, ist eine flexible Anwendung der Vorgaben des FlurbG unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens erforderlich. In
diesem Beitrag werden dazu verschiedene Anwendungsbeispiele vorgestellt.
Voluntary land exchange according to the regulations of §§
103 a ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) allows voluntary land
consolidation for the purpose of improving agricultural structure and
for reasons of nature conservation as well as landscape care. The 1994
amendment of the FlurbG extended the possibilities of application. In
order to achieve the desired objectives, flexible applications within
the regulation of the FlurbG is mandatory. Here, the legal framework
has to be taken under consideration. In this article, various examples
of application will be presented.
- Dirk Löhr
Grundsteuerreform: Die neue Unübersichtlichkeit
Land Tax Reform: The new Confusion
Das
Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Regelungen
des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen
spätestens seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen
Gleichheitssatz für unvereinbar erklärt. Das Festhalten des
Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führe zu
gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von
Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung
gebe. Das Gericht forderte deshalb eine Neuregelung bis Ende 2024. Der
Beitrag stellt die verschiedenen Modelle zur Grundsteuerreform dar und
untersucht deren Wirkungen im Hinblick auf die Belastungsverschiebung
sowie siedlungspolitische und planerische, soziale und
grundstücksbezogene Aspekte im Vergleich.
In its ruling of 10 April 2018, the Federal Constitutional Court had
declared the provisions of the Valuation Act on the uniform valuation
of real estate to be incompatible with the general principle of
equality latest since the beginning of 2002. The legislator’s
adherence to the main determination date of 1964 led to serious and
extensive unequal treatment in the valuation of real estate for which
there was no sufficient justification. The court therefore demanded a
new regulation by the end of 2024. This article presents the various
models for land tax reform and examines their effects with regard to
the shifting of burdens as well as settlement policy and planning,
social and property-related aspects in comparison.
- Volkan Çag˘das¸ und Hans-Joachim Linke
Herausforderungen der Baulandumlegung in der Türkei1
Challenges of land readjustment in Turkey
Die
Baulandumlegung in der Türkei hat, wie auch in Deutschland, eine
lange Tradition vor allem bei der Entwicklung neuer Baugebiete. Der
Prozess der Baulandumlegung weist in beiden Ländern große
Übereinstimmung auf. Erhebliche Unterschiede bestehen in der
Beteiligung der Bürger und Immobilieneigentümer sowie bei den
Grundsätzen der Baulandumlegung. Die Besonderheiten der
Baulandumlegung in der Türkei werden im Vergleich zum deutschen
Baulandumlegungsrecht herausgearbeitet. Ebenso werden Ansätze zur
Weiterentwicklung des türkischen Instruments hin zu einem
stärker partizipativen, integrativen sowie kosteneffizienten
Instrument im Sinne der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030
vorgestellt.
Land readjustment in Turkey, as in Germany, has a long tradition,
especially in the development of new building areas. The process of
land readjustment is very similar in both countries. Considerable
differences exist in the participation of citizens and property owners
as well as in the principles of land readjustment. Special features of
land readjustment in Turkey are highlighted in comparison to the German
land readjustment. In addition, approaches for the further development
of the Turkish instrument towards a more participatory, integrative and
cost-effective instrument in the sense of the Agenda for Sustainable
Development 2030 will be presented.
- Wilhelm Söfker
Rechtsprechung
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