Heft 1 / 2013
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Theo Kötter und Silvie Guhl
Zur Ableitung von Bodenrichtwerten – eine vergleichende Analyse und Bewertung der methodischen Ansätze
Zur
Ableitung von Bodenrichtwerten haben sich in der Praxis inzwischen
unterschiedliche Verfahren und Methoden etabliert. Diese werden im
Folgenden steckbriefartig erläutert und einer vergleichenden
Bewertung unterzogen, und zwar im Hinblick auf die Aspekte Wertbezug
und Marktanpassung, Datenverfügbarkeit und Praxistauglichkeit,
Gebietskulisse, subjektive Einflüsse und Transparenz.
Schließlich werden einige Problemfelder und adäquate
Handlungsempfehlungen zur Bodenrichtwertermittlungaufgezeigt.
- Kristine Nöske
Entschädigung bei Eingriff in den Gewerbebetrieb – eine Systematik
Der folgende
Beitrag beschäftigt sich mit der Ermittlung von
Entschädigungsansprüchen nach § 96 BauGB. Der Eingriff
in den Gewerbebetrieb ist nur eine mögliche Ursache für
das Auftreten von 'anderen Vermögensnachteilen', für die ein
Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Der
Begriff ist dabei als Synonym für die in § 96 Abs. 1 Nr. 1
BauGB formulierten Verluste der gewerblichen Tätigkeit zu
verstehen. Die Ermittlung des entsprechenden
Entschädigungsanspruchs stellt den Sachverständigen für
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken mitunter
vor eine komplexe Aufgabe. Während die Ermittlung des
Verkehrswertes als Entschädigung für den Rechtsverlust nach
§ 95 BauGB doch als Tagesgeschäft bezeichnet werden kann,
gilt es bei der Bemessung anderer Vermögensnachteile eine Vielzahl
von Begrifflichkeiten, Fragestellungen und Zusammenhängen zu
erörtern. Die im Folgenden vorgestellte Systematik soll dabei eine
Hilfestellung bei der Ermittlung von
Entschädigungsansprüchen in Folge des enteignungsrechtlichen
Eingriffs in einen Gewerbebetrieb geben und als 'roter Faden' dazu
beitragen, derartige Aufgabenstellungen strukturiert zu lösen.
- Maik Zeißler
Bodenrichtwertermittlung mit Hilfe der Regressionsanalyse –
Einsatz von Preisen bebauter Grundstücke und regionaler Faktoren
Liegen keine oder
nur wenige Vergleichspreise unbebauter Grundstücke vor
(bodenpreisarme Lage), können Bodenrichtwerte nicht mit Hilfe
des Vergleichswertverfahrens (Regelverfahren) abgeleitet werden.
Hier müssen Gutachterausschüsse zur Richtwertermittlung auf
andere Verfahren ausweichen, von denen sich bisher keine Methode
überregional durchgesetzt hat. Eine wenig verwendete aber sehr
geeignete Methode ist die Regressionsanalyse. Auf Basis einer Reihe
potenzieller Bodenwertdeterminanten konnten für sieben
repräsentative Modellregionen der Bundesrepublik Deutschland
Regressionsmodelle zur Bodenrichtwerterklärung abgeleitet werden.
Dabei zeigten sich regionsübergreifend einheitliche
Zusammenhänge.
- Timo Schall
Systematische Überlegungen zur Verkehrswertermittlung von Windenergieanlagen
In diesem Beitrag werden die wertbestimmenden Faktoren einer ertragsorientierten Bestimmung des Verkehrswertes von Windenergieanlagen, wie z. B. die Windverhältnisse, Vergütungsregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Anlagenspezifika, diskutiert sowie ein den speziellen Umständen angepasstes Ertragswertverfahren vorgestellt. Hauptschwierigkeiten der Ermittlung des Verkehrswertes von Windenergieanlagen sind die mangelnde Transparenz des Marktes und mangelnde Langzeiterfahrungen, insbesondere im Offshorebereich.
- Torben Stefani
Konkretisierung der Privatnützigkeit von Bodenordnungsverfahren – Praktische Beispiele1
Die Begriffe
der „Privatnützigkeit“ und der
„Fremdnützigkeit“ spielen im Rahmen der Umlegung
insbesondere in der Fachliteratur eine große Rolle. In Teil
1 dieses Aufsatzes wurde bereits theoretisch aufgezeigt, dass die
Privatnützigkeit in Bezug auf die Umlegung immer noch eine
bedeutsame Rolle spielt, jedoch nicht in der Planvollzugsebene
– der Bodenordnung – sondern vor verlagert in der Planung
selbst. Das heißt, anhand der Privatoder der
Fremdnützigkeit der Planungsgrundlage ist das geeignete
Bodenordnungsinstrument auszuwählen, sofern ein Erfordernis auf
Bodenordnung besteht. Diese Erkenntnisse werdennachfolgend anhand konkreter Beispiele vertieft.
- Dieter Behrendt
Neue Anforderungen an die Fläche: Brauchen wir das 0 ha-Ziel? Das 30-ha-Ziel als Zwischenschritt für die Zukunft
Eines der
bekanntesten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
ist, die tägliche (!) Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs-
und Verkehrsflächen auf 30 Hektar bis zum Jahr 2020
zurückzuführen. Werden der seit einigen Jahren erfolgende
Rückgang des Flächenverbrauchs und einige aktuelle
Tendenzen in der Flächennutzung zusammengefasst, so ist eine
Zielerreichung sehr wahrscheinlich. Aber, selbst eine auf 30 ha
reduzierte Flächeninanspruchnahme erscheint vor dem Hintergrund
zukünftiger Entwicklungen bei weitem nicht ausreichend: Zu
diesen Entwicklungen gehört der Erhalt von naturnahen Flächen
im Rahmen der ‚Nationalen Strategie zur Erhaltung
der Biodiversität‘, die Zunahme der
Weltbevölkerung und damit des Bedarfs an Nahrungsmitteln, der
Anstieg des globalen Bruttoinlandsprodukts und des globalen
Konsums, der Klimawandel und die schrumpfende Biokapazität der
Erde. Die Bundesregierung sieht als Resultat dieser Entwicklungen
Nahrungsmittel- und Rohstoffkrisen und hat eine Reihe von Gesetzen,
Strategien und Programmen verabschiedet, um die Wirkungen dieser
Krisen abzumildern oder zu verhindern. Das Problem ist, dass die daraus
resultierenden Maßnahmen in großem Umfang land-
und forstwirtschaftliche Flächen benötigen. Denn die
Sicherung der Nahrungsmittel- und Rohstoffversorgung für die
deutsche Wirtschaft und Gesellschaft soll weitgehend aus den in
Deutschland vorhandenen Flächen gelingen. Notwendig erscheint
daher das 0 ha-Ziel, verbunden mit dem Aufbau eines
‚Nachhaltigen Landmanagements‘ sowie eines auf
allenräumlichen Ebenen auf- bzw. ausgebauten Risikomanagements.
- Wilhelm Söfker
Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch (Fortsetzung)
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