Fachaufsätze

 

Heft 6 / 2015

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  • Andreas Hengstermann und Jean-David Gerber
    Aktive Bodenpolitik – Eine Auseinandersetzung vor dem Hintergrund der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes

    Am 1. Mai 2014 ist die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) in Kraft getreten, welche vom Schweizer Stimmvolk im Jahr zuvor mit 62,9 % gutgeheißen wurde. Obwohl die Änderungen im Gesetzestext marginal erscheinen, stellt die Revision die größste Veränderung der Raumplanung in der Schweiz seit der Institutionalisierung im Jahr 1979 dar und zeugt von einem veränderten Verständnisses des Auftrags der Planung. Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine Interpretation dieser grundsätzlichen Neuausrichtung der Raumordnungspolitik. Dies wird aus einer bodenpolitischen Perspektive geschehen, auch wenn der Begriff bislang lediglich auf kantonaler Ebene aufgegriffen wurde1. Dieser Beitrag möchte dazu die deutschsprachige Debatten um den Begriff der Bodenpolitik nachzeichnen und strukturieren, um letztlich auf Grundlage eines planungs- und politikwissenschaftlichen Bedeutungsverständnis eine Einschätzung der aktuellen Entwicklungender Schweizer Raumordnungspolitik abgegeben zu können.
  • Christoph Stankiewicz und Hans Joachim Linke
    Baulandentwicklungsmodelle im Kontext der Herausforderungen des Klimawandels
    Die Effekte des Klimawandels als globales Phänomen kommen, wenn auch ortsabhängig in unterschiedlichen Ausprägungen und Intensitäten, ebenso auf den unteren räumlichen Ebenen zu tragen. Insbesondere Städte und Gemeinden besitzen eine hohe Sensitivität gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und bedürfen aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung und des Schadenspotenzials einer erhöhten Aufmerksamkeit. Durch die Erweiterung des Aktionshorizonts in der Bauleitplanung stehen den Planungsträgern nunmehr zahlreiche Möglichkeiten in dem Bereich Klima zur Verfügung. Die Ausnutzung der dargebotenen Optionen wird jedoch in vielen Fällen auf der operativen Handlungsebene nur äußerst zögerlich wahrgenommen. Zur stringenteren Einbindung von Klimabelangen in die kommunale Bodenpolitik eignet sich die Integration von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in Baulandmodelle. Unter Zuhilfenahme von städtebaulichen Verträgen werden auf diese Weise standardisierte Mindeststandards geschaffen, die zu einer stadtweite Qualitätssicherung im Städtebau beitragen, ohnedass eine Wegwägung von klimarelevanten Maßnahmen erfolgt. 
  • Wilhelm Söfker
    Zusätzliche Rechtsgrundlagen im Baugesetzbuch seit Oktober 2015 für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende

    Wegen des im Laufe des Jahres 2015 erheblich gestiegenen und auch künftig erwarteten Bedarfs an Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende hat der Bundesgesetzgeber über die schon im November 2014 im Baugesetzbuch (BauGB) geschaffenen Vorschriften, mit denen diese Einrichtungen beschleunigt baurechtlich geplant und zugelassen werden können1, hinaus im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 10.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in einem kurzen Gesetzgebungsverfahren noch weitere Sonderregelungen in das BauGB aufgenommen2. Durch das BauGB – Änderungsgesetz vom November 2014 waren Änderungen und Ergänzungen in § 1 Abs. 6 und § 31 Abs. 2 BauGB vorgenommen sowie in § 246 Abs. 8 bis 8 BauGB zeitlich bis Ende 2019 befristete Sonderregelungen aufgenommen worden. Diese Sonderregelungen des § 246 BauGB sind durch das BauGB -Änderungsgesetz 2015 durch Anfügung weiterer, ebenfalls bis Ende 2019 befristeter Sonderregelungen (§ 246 Abs. 11 bis 17 BauGB) zu Gunsten von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende ergänzt worden. Damit sind zu den sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bauplanungsrechts ergebenden Zulässigkeiten und Zulassungsmöglichkeiten dieser Einrichtungen und Unterkünfte nicht nur die sich aus dem BauGB – Änderungsgesetz 2014 geschaffenen ergänzenden Regelungen und Sonderregelungen sondern nunmehr auch die Sonderregelungen des BauGB – Änderungsgesetzes 2015 und ihre Wirkungen untereinander zu berücksichtigen. Für das Verständnis der Änderungen des BauGB vom Oktober 2015 sollen zunächst als Ausgangslage die allgemeinen bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende sowie die im November 2014 erfolgten Änderungen und Ergänzungen des BauGB unter 2. kurz dargelegt werden. Sodann werden unter 3. die Änderungen vom Oktober 2015 vorgestellt.
  • Judith Schaupp-Haag
    Baulandbereitstellung durch städtebauliche Umlegung / Flächenmanagement Die Umlegung im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung

    Der Beitrag stellt zum einen Judikate aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vor, die sich insbesondere mit dem Verhältnis Bebauungsplan/Umlegung befassen. Zum anderen wird die Thematik Grunderwerbssteuer und Umlegung dargestellt. Insbesondere die Frage, inwieweit Grunderwerbssteuer bei Mehrzuteilungen über den Spitzenausgleich hinaus anfällt, ist in jüngerer Zeit inden Fokus der Finanzbebörden und der Rechtsprechung gerückt.
  • Heike Opitz
    Das Projekt Mitte Altona in Hamburg - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Abwendung der förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs nach §§ 165 ff. BauGB in Verbindung mit einer vereinbarten amtlichen Umlegung

    Durch die Entscheidung der Deutschen Bahn zur Verlagerung des Fernbahnhofs Altona an einen anderen Standort (Umzug voraussichtlich 2023/24) ergab sich die Möglichkeit, 70 Hektar zukünftige Konversionsflächen Mitten in der westlichen Innenstadt zu entwickeln. Unter der Geltung von Vorbereitenden Untersuchungen nach §§ 165 ff BauGB verhandelte die Stadt Hamburg über eine Teilfläche mit drei Grundeigentümern einen städtebaulichen Vertrag. Der Vertrag basiert auf verschiedenen wirtschaftlichen Gutachten und städtebaulichen Planungen. Er enthält zudem eine Vereinbarung einer amtlichen Umlegung. Parallel zu den Verhandlungen mit den Grundeigentümern wurde ein Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern durchgeführt. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages wird nun der Inhalt des Vertrages gemeinsam von der Stadt und den Grundeigentümern umgesetzt und ein neuer Stadtteil mit 1.600 Wohneinheitenentsteht. 
  • Martin Schumann
    Neue Wege in der Weinbergsflurbereinigung

    In Rheinland-Pfalz hat die Durchführung von Weinbergsflurbereinigungsverfahren eine große Bedeutung. In Ergänzung zu den Flurbereinigungsmaßnahmen, die durch die Teilnehmergemeinschaften durchgeführt werden, wird in solchen Verfahren die Abräumung und der Wiederaufbau der Rebanlagen durch die Aufbaugemeinschaften gesteuert und unterstützt. Obwohl die Erstbereinigung in vielen Bereichen durchgeführt worden ist, besteht aufgrund der Besitzzersplitterung und des Strukturwandels ein weiterer Bedarf an strukturverbessernden Maßnahmen. In diesem Beitrag werden die bisherige Vorgehensweise bei der Weinbergsflurbereinigung sowie unterschiedliche Ansätze für eine Zweitbereinigung dargestellt. 
  • Otmar Didinger
    Der Lenkungsausschuss Geobasis - Optimierung der operativen Zusammenarbeit im amtlichen deutschen Vermessungs- und Geoinformationswesen
    Mit der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation im amtlichen deutschen Vermessungswesen vom 8.12.2010 wurde erstmals für alle 16 Bundesländer ein verbindliches Regelwerk geschaffen, das die operative Umsetzung der strategischen Beschlüsse der AdV mit dem gebotenen Nachdruck im Blick hat. Der Lenkungsausschuss Geobasis steuert und koordiniert die einzelnen Umsetzungsaktivitäten in enger zusammen arbeit mit dem BKG. Zentrale Stellen bilden dabei als One-Stop-Agencies die Nahtstelle zu den Kunden. Beschlüsse, einheitliche Regeln und Berichte bestimmen dabei das Handeln und die Planungen des Lenkungsausschusses Geobasis.