Heft 6 / 2015
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Andreas Hengstermann und Jean-David Gerber
Aktive
Bodenpolitik – Eine Auseinandersetzung vor dem Hintergrund der
Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes
Am
1. Mai 2014 ist die Revision des eidgenössischen
Raumplanungsgesetzes (RPG) in Kraft getreten, welche vom Schweizer
Stimmvolk im Jahr zuvor mit 62,9 % gutgeheißen wurde. Obwohl die
Änderungen im Gesetzestext marginal erscheinen, stellt die
Revision die größste Veränderung der Raumplanung in der
Schweiz seit der Institutionalisierung im Jahr 1979 dar und zeugt von
einem veränderten Verständnisses des Auftrags der Planung.
Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine Interpretation dieser
grundsätzlichen Neuausrichtung der Raumordnungspolitik. Dies wird
aus einer bodenpolitischen Perspektive geschehen, auch wenn der Begriff
bislang lediglich auf kantonaler Ebene aufgegriffen wurde1. Dieser
Beitrag möchte dazu die deutschsprachige Debatten um den Begriff
der Bodenpolitik nachzeichnen und strukturieren, um letztlich auf
Grundlage eines planungs- und politikwissenschaftlichen
Bedeutungsverständnis eine Einschätzung der aktuellen
Entwicklungender Schweizer Raumordnungspolitik abgegeben zu können.
- Christoph Stankiewicz und Hans Joachim Linke
Baulandentwicklungsmodelle im Kontext der Herausforderungen des Klimawandels
Die
Effekte des Klimawandels als globales Phänomen kommen, wenn auch
ortsabhängig in unterschiedlichen Ausprägungen und
Intensitäten, ebenso auf den unteren räumlichen Ebenen zu
tragen. Insbesondere Städte und Gemeinden besitzen eine hohe
Sensitivität gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels und
bedürfen aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung und des
Schadenspotenzials einer erhöhten Aufmerksamkeit. Durch die
Erweiterung des Aktionshorizonts in der Bauleitplanung stehen den
Planungsträgern nunmehr zahlreiche Möglichkeiten in dem
Bereich Klima zur Verfügung. Die Ausnutzung der dargebotenen
Optionen wird jedoch in vielen Fällen auf der operativen
Handlungsebene nur äußerst zögerlich wahrgenommen. Zur
stringenteren Einbindung von Klimabelangen in die kommunale
Bodenpolitik eignet sich die Integration von Belangen des Klimaschutzes
und der Klimaanpassung in Baulandmodelle. Unter Zuhilfenahme von
städtebaulichen Verträgen werden auf diese Weise
standardisierte Mindeststandards geschaffen, die zu einer stadtweite
Qualitätssicherung im Städtebau beitragen, ohnedass eine
Wegwägung von klimarelevanten Maßnahmen erfolgt.
- Wilhelm Söfker
Zusätzliche Rechtsgrundlagen im Baugesetzbuch seit Oktober 2015
für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und
sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende
Wegen
des im Laufe des Jahres 2015 erheblich gestiegenen und auch
künftig erwarteten Bedarfs an Aufnahmeeinrichtungen und
Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende hat der
Bundesgesetzgeber über die schon im November 2014 im Baugesetzbuch
(BauGB) geschaffenen Vorschriften, mit denen diese Einrichtungen
beschleunigt baurechtlich geplant und zugelassen werden können1,
hinaus im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom
10.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in einem kurzen Gesetzgebungsverfahren
noch weitere Sonderregelungen in das BauGB aufgenommen2. Durch das
BauGB – Änderungsgesetz vom November 2014 waren
Änderungen und Ergänzungen in § 1 Abs. 6 und § 31
Abs. 2 BauGB vorgenommen sowie in § 246 Abs. 8 bis 8 BauGB
zeitlich bis Ende 2019 befristete Sonderregelungen aufgenommen worden.
Diese Sonderregelungen des § 246 BauGB sind durch das BauGB
-Änderungsgesetz 2015 durch Anfügung weiterer, ebenfalls bis
Ende 2019 befristeter Sonderregelungen (§ 246 Abs. 11 bis 17
BauGB) zu Gunsten von Aufnahmeeinrichtungen,
Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften
für Flüchtlinge oder Asylbegehrende ergänzt worden.
Damit sind zu den sich aus den allgemeinen Vorschriften des
Bauplanungsrechts ergebenden Zulässigkeiten und
Zulassungsmöglichkeiten dieser Einrichtungen und Unterkünfte
nicht nur die sich aus dem BauGB – Änderungsgesetz 2014
geschaffenen ergänzenden Regelungen und Sonderregelungen sondern
nunmehr auch die Sonderregelungen des BauGB –
Änderungsgesetzes 2015 und ihre Wirkungen untereinander zu
berücksichtigen. Für das Verständnis der Änderungen
des BauGB vom Oktober 2015 sollen zunächst als Ausgangslage die
allgemeinen bauplanungsrechtlichen Grundlagen für
Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige
Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende sowie
die im November 2014 erfolgten Änderungen und Ergänzungen des
BauGB unter 2. kurz dargelegt werden. Sodann werden unter 3. die
Änderungen vom Oktober 2015 vorgestellt.
- Judith Schaupp-Haag
Baulandbereitstellung durch städtebauliche Umlegung /
Flächenmanagement Die Umlegung im Spiegel der aktuellen
Rechtsprechung
Der
Beitrag stellt zum einen Judikate aus der obergerichtlichen
Rechtsprechung vor, die sich insbesondere mit dem Verhältnis
Bebauungsplan/Umlegung befassen. Zum anderen wird die Thematik
Grunderwerbssteuer und Umlegung dargestellt. Insbesondere die Frage,
inwieweit Grunderwerbssteuer bei Mehrzuteilungen über den
Spitzenausgleich hinaus anfällt, ist in jüngerer Zeit inden
Fokus der Finanzbebörden und der Rechtsprechung gerückt.
- Heike Opitz
Das Projekt Mitte Altona in Hamburg - Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages zur Abwendung der förmlichen
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs nach
§§ 165 ff. BauGB in Verbindung mit einer vereinbarten
amtlichen Umlegung
Durch
die Entscheidung der Deutschen Bahn zur Verlagerung des Fernbahnhofs
Altona an einen anderen Standort (Umzug voraussichtlich 2023/24) ergab
sich die Möglichkeit, 70 Hektar zukünftige
Konversionsflächen Mitten in der westlichen Innenstadt zu
entwickeln. Unter der Geltung von Vorbereitenden Untersuchungen nach
§§ 165 ff BauGB verhandelte die Stadt Hamburg über eine
Teilfläche mit drei Grundeigentümern einen
städtebaulichen Vertrag. Der Vertrag basiert auf verschiedenen
wirtschaftlichen Gutachten und städtebaulichen Planungen. Er
enthält zudem eine Vereinbarung einer amtlichen Umlegung. Parallel
zu den Verhandlungen mit den Grundeigentümern wurde ein
Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern und den
politischen Entscheidungsträgern durchgeführt. Nach Abschluss
des städtebaulichen Vertrages wird nun der Inhalt des Vertrages
gemeinsam von der Stadt und den Grundeigentümern umgesetzt und ein
neuer Stadtteil mit 1.600 Wohneinheitenentsteht.
- Martin Schumann
Neue Wege in der Weinbergsflurbereinigung
In
Rheinland-Pfalz hat die Durchführung von
Weinbergsflurbereinigungsverfahren eine große Bedeutung. In
Ergänzung zu den Flurbereinigungsmaßnahmen, die durch die
Teilnehmergemeinschaften durchgeführt werden, wird in solchen
Verfahren die Abräumung und der Wiederaufbau der Rebanlagen durch
die Aufbaugemeinschaften gesteuert und unterstützt. Obwohl die
Erstbereinigung in vielen Bereichen durchgeführt worden ist,
besteht aufgrund der Besitzzersplitterung und des Strukturwandels ein
weiterer Bedarf an strukturverbessernden Maßnahmen. In diesem
Beitrag werden die bisherige Vorgehensweise bei der
Weinbergsflurbereinigung sowie unterschiedliche Ansätze für
eine Zweitbereinigung dargestellt.
- Otmar Didinger
Der
Lenkungsausschuss Geobasis - Optimierung der operativen Zusammenarbeit
im amtlichen deutschen Vermessungs- und Geoinformationswesen
Mit
der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation im amtlichen
deutschen Vermessungswesen vom 8.12.2010 wurde erstmals für alle
16 Bundesländer ein verbindliches Regelwerk geschaffen, das die
operative Umsetzung der strategischen Beschlüsse der AdV mit dem
gebotenen Nachdruck im Blick hat. Der Lenkungsausschuss Geobasis
steuert und koordiniert die einzelnen Umsetzungsaktivitäten in
enger zusammen arbeit mit dem BKG. Zentrale Stellen bilden dabei
als One-Stop-Agencies die Nahtstelle zu den Kunden. Beschlüsse,
einheitliche Regeln und Berichte bestimmen dabei das Handeln und die
Planungen des Lenkungsausschusses Geobasis.
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