Fachaufsätze

 

Heft 2 / 2015

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  • Klaus Kummer
    Die Ministerkonferenz für Raumordnung

    Die Raumordnung in Deutschland ist als Staatsaufgabe sowohl auf der Bundes- als auch auf der Länderebene durch ein ausgeprägtes institutionelles Gefüge fest etabliert. Somit kommt einer verbindlichen und nachhaltigen Bund-Länder-Zusammenarbeit eine sich immer stärker ausprägende Gewichtung zu – besonders durch die gesellschaftspolitischen Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, des Naturschutzes und der Energiewende. Die Absicherung dieser Zusammenarbeit übernimmt die Ministerkonferenz für Raumordnung – kurz MKRO. Über ihre Einrichtung, ihren Status, ihre Organe sowie über ihre Arbeitsweise, Aufgabenfelder und Themenbereiche wird in diesem Beitrag berichtet. Due to its distinctive institutional structure spatial planning is well-established as a state task in Germany, both on a federal as well as a state level. Therefore an obligatory and sustainable cooperation between the federation and the states is becoming more and more important, especially due to socio-political challenges of demographic development, climate change, nature conservation and energy turnaround. The conference of ministers for spatial planning (MKRO) ensures the cooperation. The following article introduces this institution: its status, its committees, the working methods and working fieldsare highlighted.
  • Wilhelm Söfker
    Die neuen bauplanungsrechtlichen Vorschriften für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
    Mit dem „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ (BauGB – Änderungsgesetz 2104)1, das am 26.11.2014 in Kraft getreten ist, wurden zu fünf Regelungsbereichen im Baugesetzbuch (BauGB) Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, um die Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu unterstützen. Das Gesetz geht dem Anliegen nach zurück auf den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 19.9.2014, der als „Flüchtlingsunterbringungs – Maßnahmengesetz“ zum BauGB die Länder im Sinne einer Länderöffnungsklausel bis zum 31.12.2019 ermächtigen wollte, zu Gunsten der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber bestimmte Ergänzungen / Erleichterungen vorsehen zu können. Dem stimmte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 8.10.2014 dem Anliegen nach zu. Sie schlug jedoch vor, die betreffenden Änderungen im BauGB durch Bundesgesetz vorzusehen. Dem folgte der Bundestag. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss nicht an.
  • Timo Munzinger
    Anreizsysteme zum Flächenrecycling für mindergenutzte bzw. brachgefallene Flächen – Untersuchung in 10 Modellkommunen in Baden-Württemberg

    Der Artikel stellt die Untersuchungsmethode und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse aus einer Untersuchung zu Anreizsystemen zum Flächenrecycling für mindergenutzte bzw. brachgefallene Flächen mit gewerblicher Vornutzung dar. Die Ergebnisse basieren auf 10 Fallstudien in Baden-Württemberg mit Befragung der an einer Brachenrevitalisierung beteiligten Akteursgruppen (Munzinger 2014). Ziel ist zum einen die Identifikation von Anreizen zum Flächenrecycling bei bestehenden und in Diskussion befindlicher Instrumente, zum anderen die Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente zur Verbesserung der Anreizwirkung für die privaten Eigentümer. Der Begriff der Instrumente wird bewusst weit gefasst, sodass die Anreizwirkung aller im Rahmen einer Brachflächenreaktivierung denkbaren Ansätze auch berücksichtigt werden können. Sowohl rechtliche Instrumentarien wie Flächennutzungspläne und Bebauungspläne als auch kommunikative und informelle Instrumenten wie Stadtentwicklungskonzepte und Pressemeldungen werden durch drei qualitative Bewertungsverfahren auf ihre Anreizwirkung hin untersucht. Es kommen drei qualitative Bewertungsmethoden zum Einsatz, welche eine umfassendere Betrachtung der einzelnen Instrumente bzgl. ihrer Anreizfunktion ermöglichen. Die Kombination der drei Methoden führt im Ergebnis zu einer Verringerung der einzelnen subjektiven Wertungen. Im Ergebnis kann nachgewiesen werden, dass eine Anreizsteigerung durch die Verbesserung der Kommunikations- und Organisationsprozesse sowie durch eine erhöhte Verbindlichkeit bei der gemeinsamen Erarbeitung von Entwicklungszielen unter den Beteiligten möglich ist. Diese oftmals einfachen Anpassungen führen nicht zwingend zu erhöhten Kosten bei der Umsetzung.
  • Theo Kötter, Julia Langer
    Spezialimmobilie „Resthofstelle“ im planungsrechtlichen Außenbereich – methodische Ansätze für die Grundstücksbewertung

    Die Anzahl von sogenannten Resthofstellen, bei denen es sich um ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen handelt, deren Betrieb aufgegeben wurde,
    nimmt aufgrund des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft weiterhin zu. Die Bewertung dieser Spezialimmobilie wirft einige methodische Fragen auf. Die dafür erforderlichen wertermittlungsrelevanten Daten sind bisher lediglich von einigen Gutachterausschüssen in solchen Teilräumen abgeleitet worden, in denen sich ein sachlicher Teilmarkt „Resthofstellen“ gebildet hat. In diesem Beitrag wird dargestellt, welchen Einfluss die künftigen Nutzungsmöglichkeiten und die Lage im Außenbereich als wesentliche relevante Parameter auf den Verkehrswert haben und wie diese bei der Wertermittlung methodisch schlüssig erfasst und berücksichtigt werden können.
  • Frank Friesecke und Theo Kötter
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 165 ff. BauGB – ein Instrument für die erfolgreiche Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden?

    Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind für deren Realisierung vorrangig konsensuale Instrumente anzuwenden, doch stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen auch der Einsatz der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erforderlich und gerechtfertigt sein kann. Der Aufsatz liefert ein Prüfschema zur Anwendbarkeit dieses hoheitlichen Instrumentariums für die Innenentwicklung und zeigt abschließend den Weiterentwicklungsbedarfdes städtebaulichen Entwicklungsrechts auf.
  • Marcel Weber
    Zum Verteilungsmaßstab in der Erschließungsumlegung

    Die Wahl des Verteilungsmaßstabes stellt ein wichtiges Gestaltungsmittel in der gesetzlichen Umlegung dar. Dies gilt vor allem für den häufigen Anwendungsfall der Erschließungsumlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der Gesetzgeber hat mit der Verteilung nach Werten und der Verteilung nach Flächen zwei Maßstäbe gesetzlich normiert, lässt mit Zustimmung der Beteiligten allerdings auch andere Verteilungsmaßstäbe zu. Beide Verteilungsarten sind durch vollständigen Vorteilsausgleich gekennzeichnet und erfolgen verkehrswertbasiert. Der wesentliche Unterschied liegt in der Form der Vorteilsabschöpfung in Geld bzw. in Fläche. In der Praxis kommt überwiegend der Wertmaßstab zur Anwendung. Er ist im Vergleich zum Flächenmaßstab durch größere Landzuteilungen an die Beteiligten in Verbindung mit entsprechenden Geldleistungsverpflichtungen gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu kann die Verteilung nach Flächen dazu genutzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen Land für die Gemeinde bereitzustellen. Zur Anwendbarkeit des Flächenmaßstabes liegen in der Praxis gelegentlich Vorbehalte bzw. Missverständnisse vor, die ihre Anwendung scheinbar mindern. In der Fachliteratur herrschen darüber hinaus unterschiedliche Auffassungenzur Rechtmäßigkeit bestimmter Flächenbereitstellungszwecke.
  • Robert Koch
    Umsiedlungen für den Braunkohlentagebau Nochten (Freistaat Sachsen)

    Im Freistaat Sachsen steht die Braunkohlenplanung als teilräumliche und kommunal verfasste Regionalplanung im Schnittpunkt zwischen Bergbau, Kommunen sowie ihren Bürgern und verfolgt einen Ausgleich der abbautechnischen, energie- bzw. strukturpolitischen, sozialen und ökologischen Belange. Der Braunkohlentagebau in der Lausitz ist mit der Inanspruchnahme von Siedlungen verbunden. Folglich gehört zur Bewältigung des Bergbaus nach Maßgabe der Sozialverträglichkeit insbesondere auch die Ermittlung und Bereitstellung von Umsiedlungsstandorten. Dieser Prozess wird im folgenden Beitrag hinsichtlich der planerischen Konzeption sowie der politischen bzw. organisatorisch-institutionellen Aktivitäten am Beispiel des Tagebaus Nochten geschildert. Dabei zeigt sich insbesondere ein enges Zusammenspiel staatlicher, regionaler und kommunaler sowie privatwirtschaftlicher Akteure, welches eine besondere Ausprägung im Sinne der Regional Governance darstellt und ein transparentes Braunkohlenplanverfahrengegenüber der betroffenen Öffentlichkeit gewährleistet.
  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch