Heft 3 / 2012
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Günther Steudle
Die heutige Bedeutung des Liegenschaftskatasters in Deutschland
Der
nachfolgende Beitrag soll die heutige Bedeutung des
Liegenschaftskatasters in Zeiten der ALKIS®-Einführung bewusst
machen und eine Klammer bilden um zahlreiche innovative, bundesweite
Handlungsfelder im Liegenschaftskataster. Beschrieben wird, dass es
typisch für das Liegenschaftskataster ist, auf traditionelle Werte
und historisch gewachsene Informationen aufzusetzen. Schon alleine die
Tatsache, dass der im Jahre 1949 gegründete Arbeitskreis
Liegenschaftskataster der Arbeitsgemeinschaft der
Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
(AdV) als einziger Arbeitskreis seine ursprüngliche Bezeichnung
bis heute beibehalten hat, steht für Beständigkeit.
„Typisch Liegenschaftskataster“ ist es aber auch,
technologische und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse innovativ
aufzugreifen, was im Übrigen für die Aktivitäten der AdV
insgesamt gilt. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem
ALKIS® als Teil des gesamten ATKIS®-ALKIS®-AFIS®
(AAA)-Projekts ist das beste Beispiel dafür. Im Fokus der
Publikation stehen neben der derzeitigen ALKIS®-Einführung
insbesondere Themen wie Umstellung auf das Lagebezugssystem ETRS89/UTM,
3D-Gebäudemodelle, Bodenschätzung in digitaler Form,
Bereitstellung webbasierter Geodatendienste im Kontext zur
Geodateninfrastruktur, das Liegenschaftkataster als verlässliche
Datenquelle für die amtliche Flächenstatistik und seine
Bedeutung für die Markttransparenz von Bodenrichtwerten.
Traditionell und innovativ zu denken, heißt, Generationen zum
einen mit ihrem Erfahrungsschatz und zum anderen mit ihrem aktuellen,
neuen Wissen zusammenzubringen. Es gilt, weit über Jahresfristen
hinaus zu denken. Dies unterstreichen auch die Ansätze in dem
visionären Strategiepapier Cadastre 2014 der
Fédération Internationale des Géomètres
(FIG) und die Überlegungen hin zum Cadastre 2034.
- Angelika Jais, Tobias Kunst
Die dritte Dimension im Liegenschaftskataster
Dreidimensionale
Darstellungen der Erdoberfläche werden stark nachgefragt.
Gestiegen ist auch das Bedürfnis nach dreidimensionaler
Darstellung von Gebäuden. Die Bayerische Vermessungsverwaltung hat
im Gleichklang mit den anderen Bundesländern gemäß
AdV-Beschluss flächendeckend Gebäudemodelle im Level of
Detail 1 (Klötzchenmodell) aus Laserscanningdaten und
Gebäudegrundrissen erstellt und arbeitet an der Herstellung der
Gebäudemodelle im Level of Detail 2 (mit standardisierten
Dachformen). Fortführungskonzepte liegen vor. Die 3D-Daten werden
zukünftig auch – gemäß den Vorgaben der AdV
– nach ALKIS ® übernommen.
- Andreas Dresen, Klaus Etzkorn, Richard Ficht, Dieter Will
Bodenschätzung und gesetzliche Klassifizierung – Finanz- und Katasterverwaltung Hand in Hand
Die Ergebnisse der
Bodenschätzung und die Klassifizierung von Grundstücken nach
dem Bewertungsgesetz sind Grundlagen für die steuerliche Bewertung
von Grundstücken. Beide Größen müssen deshalb mit
hinreichender Genauigkeit und Aktualität vorliegen und der Steuer
festsetzenden Stelle auf wirtschaftliche Art und Weise zur
Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung
sind nach dem Bodenschätzungsgesetz im Liegenschaftskataster zu
führen und der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Für die Klassifizierung fehlt eine vergleichbare Regelung. Auf
Bundes- und Landesebene wird derzeit nach einer zweckmäßigen
Verfahrensweise für den Nachweis der Klassifizierung gesucht. Am
Beispiel von Rheinland-Pfalz wird gezeigt, dass eine enge
Zusammenarbeit der Finanzverwaltung und der Vermessungs- und
Katasterverwaltung eine gesamtwirtschaftlich kostengünstige
Lösung darstellt.
- Peter Constantin
Liegenschaftskataster und Grundbuch
Das
Recht auf Eigentum an Grund und Boden genießt in der
Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang. Zur Gewährleistung
dieses Grundrechts bestehen die beiden öffentlichen Register
Grundbuch und Liegenschaftskataster. Während das Grundbuch
Auskunft über Eigentumsverhältnisse sowie Lasten und
Beschränkungen am Grundeigentum gibt, sind im
Liegenschaftskataster insbesondere Angaben zu dessen örtlicher
Lage und Abgrenzung nachgewiesen. Die Zuständigkeit für die
Führung der beiden Register liegt in zwei verschiedenen Verwaltungsbereichen, für das Liegenschaftskataster bei den Vermessungsund Katasterverwaltungen, für das Grundbuch bei den Justizverwaltungen. Die Eigentumssicherungsfunktion der beiden Register bedingt deren ständige Übereinstimmung. Hierzu werden Änderungen der für die Grundbuchführung benötigten Inhalte des Liegenschaftskatasters und der im Liegenschaftskataster (nachrichtlich) geführten Angaben des Grundbuchs laufend gegenseitig mitgeteilt. Der gegenseitige Datenaustausch erfolgt mittlerweile auf der Basis der für Liegenschaftskataster und Grundbuch eingesetzten Verfahren zur digitalen Führung der jeweiligen Datenbestände zumeist automatisiert, gleichwohl ist in Abhängigkeit insbesondere der Rechtslage auf der Grundbuchseite auch noch der Austausch analoger Fortführungsmitteilungen notwendig. Die aktuellen Entwicklungen auf beiden Seiten sind auf eine weitere Effizienz des gegenseitigen Datenaustauschs ausgerichtet, wobei die mittelfristige Realisierung eines vollständig digitalen Datenaustausches auf der Grundlage redundanter Datenbestände zwischen beiden Registern ganz weit oben auf der Tagesordnung steht. Langfristig soll auch die vollständige Redundanzfreiheit zwischen den beiden Registern nicht aus den Augen verloren werden. In diesem Beitrag werden aufbauend auf einer Beschreibung der für die automatisierte Führung von Grundbuch und Liegenschaftskataster eingesetzten Verfahrenslösungen die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen zur digitalen Führung des Grundbuchs sowie des Datenaustauschs zwischen dem zukünftigen Datenbankgrundbuch, dem Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS®) und dem zur Bearbeitung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz eingesetzten Landentwicklungsfachinformationssystem (LEFIS) dargestellt.
- Hubert Fröhlich
ALKIS®-Geodatendienste
Die
Bereitstellung von ALKIS®-Daten über Internet-Geodatendienste
gewinnt durch Geodateninfrastrukturen an Bedeutung und erschließt
neue Nutzerkreise – die allerdings auch eigene Anforderungen
haben. Bereits 2011 wurde die Spezifikation eines AdV-ALKIS®-WMS
verabschiedet. Er ist für flexiblen Einsatz konzipiert, z. B. auch
zur Kombination mit Geofachdaten oder Orthophotos. Die Daten sind in
einer verständlichen und übersichtlichen Ebenenstruktur
gruppiert. Weiterhin ist die Spezifikation eines AdV-ALKIS®-WFS in
Entwicklung. Da dieser einer der ersten WFS der AdV ist, wurde die
Arbeit mit der Erstellung eines AdV-WFS-Profils durch die
AdV-Projektgruppe „GDI-Standards“ synchronisiert; die
Kernaussagen wurden gemeinsam erarbeitet. Die
AdV-ALKIS®-WFS-Produktspezifikation wird im Sommer 2012
beschlussreif sein. Um die Anforderungen der neuen Zielgruppen, v. a.
die Einbindung des WFS in marktgängige GIS – besser zu
bedienen, wird hier die Möglichkeit mehrerer Schemavarianten
eröffnet, die sich in ihrer Nähe bzw. Distanz zur NAS
unterscheiden: Je näher die Variante an der NAS ist, desto
einfacher ist der Dienst zu realisieren, aber desto schwieriger ist die
Akzeptanz durch Gelegenheitsnutzer.
- Siegmar Liebig
Die Immobilienwertermittlung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters
Das
Liegenschaftskataster dient der Rechtssicherheit an Grund und Boden,
als Georeferenz für verschiedenste Zwecke ist es unentbehrlich.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAG)
leisten einen wesentlichen Beitrag zur
Grundstücksmarkttransparenz. Grundlage aller Arbeiten der GAG ist
die Kaufpreissammlung. Für die Auswertung der Kaufpreise werden
die Angaben des Liegenschaftskatasters benötigt. Zur Ableitung der
wertrelevanten Daten der Grundstückswertermittlung ist eine
Georeferenz der Kauffälle unerlässlich. Die Kaufpreissammlung
wird daher auf der Grundlage der Geobasisdaten des
Liegenschaftskatasters geführt. Nach der
Immobilienwertermittlungsverordnung sind die Bodenrichtwerte auf der
Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen. Auf Initiative
der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder in
der Bundesrepublik Deutschland ist das vernetzte
Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) entwickelt worden. VBORIS
nutzt als Fachinformationssystem die Geobasisdaten der Vermessungs- und
Katasterverwaltungen der Länder. Die Entwicklungen auf dem Gebiet
der Immobilienwertermittlung werden dargelegt; auf die
Weiterentwicklung zu VBORIS 2 wird besonders eingegangen. Die im
gesellschaftlichen Kontext gestellten Anforderungen an die
Immobilienwertermittlung werden aufgezeigt. Die enge Verknüpfung
mit dem Liegenschaftskataster ist für beide Disziplinen eine
Win-Win-Situation.
- Stefan Ostrau
Benutzung des Liegenschaftskatasters als Basis für Kommunale Fachinformationssysteme
Nach
Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystems (ALKIS®) stellen sich verstärkt Fragen der
Datenintegration in Kommunale Fachinformationssysteme, um deren
Aktualität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu steigern sowie
eine redundante Datenhaltung zu vermeiden. Hochwertige Geoinformationen
in kommunalen Internet-Portalen leisten zudem einen wesentlichen
Beitrag zur Steigerung von Servicequalität und Transparenz
öffentlicher Verwaltungen. Der Artikel beschreibt ausgewählte
Aspekte am Beispiel des Kreises Lippe (NRW).
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