Fachaufsätze

 

Heft 5 / 2011:

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  • Michael Krautzberger
    Klimaschutz und Denkmalschutz und Städtebau

    Ausgehend von der Entwicklung des Denkmalschutzes und Denkmalschutzrechtes seit den 1970er Jahren werden mögliche Folgen der Anforderungen des Klimaschutzes als neue Herausforderung in historisch geprägten Stadtquartieren diskutiert. Für die Zielkonfl ikte zwischen Denkmal- und Klimaschutz im gebäudeindividuellen Bereich sind bisher keine befriedigenden bautechnischen Lösungen gefunden. Gemeinsame Strategien, die insbesondere auch gebietsbezogene energetische Lösungen einbeziehen, sind zur Bewahrung des historischen Erbes zu verabreden.

  • Hans Mattson
    Gemeinsame Anlagen - Eine traditionalle Schwedische Eigentumsform
    Etwa 80.000 gemeinsame Anlagen in Form von Privatwegen, Abflussanlagen, Brunnen, grünen Arealen und Parkanlagen, Parkplätzen und Garagen, Liegeplätzen, u. ä., werden in Schweden gemeinsam von den Grundstückseigentümern mit Hilfe des „Anlagengesetzes“ von 1973 verwaltet. Der Zweck des Gesetzes, mit Wurzeln in der alten Bauerngesellschaft, besteht darin, den gemeinsamen Anlagen juristische Stabilität zu geben und die Nutzung der Anlagen vor sogenannten „Free-riders“, die nichts zu der Erhaltung der Anlagen bezahlen, zu schützen. Die rechtliche Festlegung der Anlagen wird durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) begründet, aber die Anlagen werden von den teilnehmenden Grundstückseigentümern erstellt und unterhalten. Der Prozess der Etablierung der Anlagen und die verschiedenen Zuständigkeiten werden in dem Artikel beschrieben.

  • Reinhard Scholland
    Sicherung der Breitbandversorgung im ländlichen Thüringen
    Dünn besiedelten ländlichen Räumen, von denen auch Thüringen geprägt wird, droht durch die zu erwartende demografische Entwicklung der Verlust an Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit dieser Räume gefährdet. Eine Möglichkeit, einen solchen Verlust zumindest teilweise zu kompensieren, stellt die Bereitstellung schneller Internetverbindungen dar. Telekommunikationsdienstleistungen werden privatwirtschaftlich erbracht, doch die Sicherung einer Breitbandversorgung in dünn besiedelten ländlichen Räumen ist häufig unwirtschaftlich. Folglich obliegt es dem Staat, durch geeignete Maßnahmen das Geschehen auf dem Telekommunikationsmarkt zu steuern und zu flankieren. Der Freistaat Thüringen hat sich dieser Aufgabe angenommen und strebt an, spätestens bis 2015 eine bedarfsgerechte, möglichst flächendeckende Grundversorgung mit breitbandigen Internetzugängen sicherzustellen.

  • Fabian Thiel
    Für ein soziales Bodenrecht und nachhaltige Immobilienentwicklung in Kambodscha
    Der Beitrag untersucht das Bodenrecht und die Immobilienentwicklung (Landmanagement) am Beispiel des Entwicklungslandes Kambodscha. Die Landtitelvergabe beruht ganz wesentlich auf dem Grundsatz der Umwandlung von Staatseigentum in Privateigentum. Grundstückswertermittlung, öffentliche Bodenvorratspolitik, partizipative Planung sowie ein (Bodenwert-) Steuersystem sind unabdingbare Elemente einer sozialgerechten Bodennutzung und -Verteilung.

  • Egbert Dransfeld
    Das Erbbaurecht - Bedeutung für Stadtplanung und Wohnungswirtschaft
    Allokative und distributive Fragen der Stadtplanung und Wohnungswirtschaft haben bis heute einen bedeutenden Einfluss auf raumbildende Prozesse. Dies gilt für wachsende und schrumpfende Städte gleichermaßen. Die Suche nach geeigneten Instrumenten steht häufig im Mittelpunkt bodenpolitischer Debatten. Der Aufsatz geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, was hierzu das Erbbaurecht leisten kann und versteht sich als ein Plädoyer für eine Renaissance des Erbbaurechts in Deutschland.

  • Jürgen Koch, Aino Ellsässer
    Ermittlung von Anfangs- und Endwerten in Sanierungsgebieten
    Die Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen in Sanierungsgebieten ist weiterhin eine viel diskutierte und schwierige Aufgabenstellung der Wertermittlung. Die Bewertungsmodelle werden weiter verfeinert, aber kompliziertere Modelle sind nicht grundsätzlich die besseren Modelle. Am Beispiel eines gemischt genutzten Quartiers werden drei Verfahren gegenübergestellt (Vergleichswertverfahren, Niedersachsen-Modell und Multifaktorenanalyse) und die Abweichungen analysiert. Differenzierte Verhältnisse mit unterschiedlichen Nutzungsarten erfasst die Wertermittlung anhand von Vergleichspreisen am besten.
  • Rudolf Josten
    Praxiserfahrung mit indirekten Immobilienanlagen aus der Sicht institutioneller Investoren
    Indirekte Immobilienanlagen werden seit einigen Jahren von institutionellen Investoren verstärkt genutzt, um ihr Anlagespektrum zu verbreitern. Nicht alle Erwartungen, die darin gesetzt wurden, haben sich jedoch erfüllt. Die Schließung mehrerer offener Publikumsfonds, die sowohl von institutionellen als auch von privaten Investoren genutzt wurden, ist von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen worden und hat Probleme der Branche deutlich gemacht. Diskutiert wird zurzeit vor allem über Interessenkonfl ikte zwischen Investoren und Managern, über Gebührenmodelle, Markt-, Länder- und Währungsrisiken sowie über eine Verbesserungder Zeitpunkte von An- und Verkäufen.

  • Winrich Voß
    Klimaschutz als belang der kommunalen Bodenpolitik - Teil 1
    Mit der BauGB-Novelle 2011, die am 30.07. d. J. in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Förderung des Klimaschutzes zum generellen Planungsziel in der Bauleitplanung erklärt und damit eine klimagerechtere Stadtentwicklung eingefordert. Der Beitrag beleuchtet zunächst die nationalen und europäischen Klimaschutzziele und ihre Verbindungen zum Bauplanungsrecht und der kommunalen Bodenpolitik. Für den Klimaschutz im Gebäudebereich – Maßnahmen im Verkehrswesen oder in der Industrie werden nicht betrachtet - werden anschließend die klimaschutzrelevanten Möglichkeiten des städtebaulichen Entwurfs, in der Bebauungsplanung und bei der Planimplementierung unter Berücksichtigung der Klimaschutz-Novelle des BauGB analysiert. Die Einsatzmöglichkeiten der Planungsinstrumente und der Bodenpolitik im Sinne des Klimaschutzes werden abschließend an einem Beispiel verdeutlicht.

  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch - Fortsetzung von Heft 4