Fachaufsätze

 

Heft 5 / 2014

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  • Benjamin Davy
    Was ist und wem nützt Bodenpolitik?

    Walter Seele hat das Verständnis für Bodenpolitik in Deutschland entscheidend geprägt. Der Beitrag knüpft an einige bodenpolitische Veröffentlichungen von Walter Seele an und erklärt das Konzept der responsiven Bodenpolitik. Boden ist eine soziale Konstruktion und wird manchmal als Sache oder als Wirtschaftsgut, als Nutzung oder als Umwelt wahrgenommen. Mit den vielfältigen Wahrnehmungen sind auch unterschiedliche Bodenwerte verbunden: territorialer Bodenwert, Tauschwert, Gebrauchswert, Existenzwert. Den pluralen Bodenbegriffen und pluralen Bodenwerten entsprechen vier bodenpolitische Idealtypen: Bodenrechtspolitik, Bodenmarktpolitik, Bodennutzungspolitik und Bodenschutzpolitik.Die responsive Bodenpolitik trägt dieser Pluralität Rechnung.
  • Franz Reuter
    Erschließung von Windenergiebauland durch hoheitliche Umlegung?
    Dem hoheitlichen Vollzug eines Bebauungsplans, der Flächen für die Erzeugung von Strom aus Windenergie festsetzt, durch städtebauliche Umlegung sind sehr enge Grenzen gesetzt. Der für eine wirtschaftliche und standsichere Nutzung von Windkraftwerken erforderliche Flächenbedarf ist zwar erheblich, mögliche Eigentums- und Nutzungskonflikte werden sich aber in erster Linie auf die nähere Umgebung der Anlagenstandorte beschränken. Für die rechtliche Sicherung der Windkraftnutzung reichen in der Regel Mietverträge und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten aus. Grundeigentum der Anlagenbetreiber ist eher unüblich. Bei diesen Rahmenbedingungen wird eine Windenergiebaulandumlegung unverhältnismäßig und nur selten zulässig sein. Hinzu kommt, daß die Eigentümer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden können, ihre neugeordneten Grundstücke tatsächlich plangemäß zu nutzen. Der Beitrag ergänzt das Schwerpunktheft„Ausbau der Windkraft“ der fub von Beginn des Jahres.
     
  • Theo Kötter
    Entwicklung findet Innen statt – brauchen wir neue bodenpolitische Instrumente?

    Die Innenentwicklung ist zu einem städtebaulichen Leitbild geworden, dessen breite fachliche Konsens und die zunehmend verbreitete Akzeptanz in der Kommunalpraxis des Konzeptes offensichtlich auf den multiplen positiven Beiträgen zur städtebaulichen und sozialen, ökonomischen und ökologischen Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden beruhen (SIEDENTOP 2003). Gleichwohl weist der Ansatz einen wachsenden Steuerungsbedarf auf, zu dem kommunale Initiativen, städtebauliche Konzeptionen, bodenrechtliche Interventionen und kontinuierliche Prozessmoderation gehören. Gegenwärtig bestehen angesichts einer Renaissance der Innenstädte als Wohnstandorte einerseits und der erheblichen Innenentwicklungspotenziale in Form von Flächen- und Gebäudepotenzialen große Chancen. Zugleich lässt der geringe Umsetzungsgrad auf zahlreiche bestehende Restriktionen und Vollzugsdefizite schließen. Als Hemmnisse wirken sich die vielerorts nicht nur eine fehlende Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Nutzer, hohe Entwicklungskosten, Ausdifferenzierung der Wohnungsnachfrage sowie Maßstabssprünge in Einzelhandel und Büronutzungen aus, sondern auch die Belanges des Klimaschutzes und Klimaanpassung. Eine erfolgreiche Innenentwicklung verlangt eine schlüssige Gesamtstrategie, die vor allem die nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritte umfassen sollte. Dabei gewinnen fiskalische Instrumente wie StadtundImmobilienfonds eine wachsende Bedeutung.
  • Klaus Kummer
    Entwicklungstendenzen der Raumordnung auf Landesebene
    Trotz der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht für die Raumordnung ein beachtlicher Gestaltungsspielraum auf Landesebene. Am Beispiel des Landes Sachsen-Anhalt werden neue Ansätze auf dem Weg von der Landesplanung zur Landesentwicklung aufgezeigt. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems (ARIS), das als modernes, web-fähiges Geoinformationssystem Raumordnungskataster und Raumbeobachtung integriert. Deutlich wird dabei die zukunftsweisende Bindung der Bereiche Bodenordnung, Bodenwirtschaft, Raumordnung und Geoinformation,die ein gemeinsames Politikfeld ermöglicht.
  • Andreas Drees
    Zur angemessenen Instrumentenauswahl für die Realisierung städtebaulicher Planungen
    Der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wurzelnde Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Auswahl des jeweils angemessenen Instrumentes für die Realisierung städtebaulicher Planungen stets vorrangig zu berücksichtigen. Entsprechende gesetzliche Regelungen und höchstrichterliche Rechtsprechung stecken die Anwendungsbereiche der verschiedenen Instrumente, die nicht alternativ handhabbar sind, gegeneinander ab. Diese Abgrenzungskriterien werden herausgestellt; sie sind von den kommunalen Entscheidungsträgern bei der Wahl des Vollzugsinstrumenteszu beachten.
  • Hans-Peter Strotkamp
    Der Verkehrswert bzw. Marktwert unter dem Blickwinkel der Ergebnisse von „bedingungsfreien Bietverfahren“ und besonderer Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens in städtebaulichen Entwicklungsgebieten
    Das Höchstgebot aus einem bedingungsfreien Bietverfahren wird von der Rechtsprechung als Marktwert eingestuft. Dies ist einerseits notwendig, um europäischem Recht zu entsprechen und andererseits, um das bedingungsfreie Bietverfahren als „Immo- WertV-konformes Wertermittlungsverfahren“ nutzen zu können. Dessen Ergebnisse sind aber keine Verkehrswerte/Marktwerte im Sinne des § 194 BauGB. Deshalb gilt für diesen (Einzel-)Fall nicht die seit 2004 in § 194 BauGB eingeführte Gleichsetzung von Verkehrs-und Marktwert!
  • Hans Otto Sprengnetter und Jochem Kierig
    Grundsätze marktkonformer Immobilienbewertung 3.0
    Die Nachfrage nach aktuellen Marktwerten von Immobilien steigt ständig. In diesem Artikel wird aufgezeigt, wie beweisbar marktkonformeImmobilienbewertung heute funktioniert.
  • Hans Joachim Linke und Marisa Röder-Sorge
    Einflussfaktoren des Immobilienmarktes für Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland
    Der Immobilienmarkt für Ein- und Zweifamilienhäuser ist in Deutschland der mit dem größten Gebäudebestand. Gleichwohl sind weder der Gebäudebestand auf der Angebotsseite noch die Entscheidungskriterien der Käufer auf der Nachfrageseite homogen. Vielmehr weist dieser Immobilienmarkt starke gebäudetypische und lokale Unterschiede auf, die für die Wertermittlung einer Immobilie erfasst und im Wertermittlungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. Dieser Beitrag analysiert gebäude- und käuferbezogene Einflussfaktoren auf dem Immobilienmarktin Deutschland für Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch