Heft 5 / 2014
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Benjamin Davy
Was ist und wem nützt Bodenpolitik?
Walter
Seele hat das Verständnis für Bodenpolitik in Deutschland
entscheidend geprägt. Der Beitrag knüpft an einige
bodenpolitische Veröffentlichungen von Walter Seele an und
erklärt das Konzept der responsiven Bodenpolitik. Boden ist eine
soziale Konstruktion und wird manchmal als Sache oder als
Wirtschaftsgut, als Nutzung oder als Umwelt wahrgenommen. Mit den
vielfältigen Wahrnehmungen sind auch unterschiedliche Bodenwerte
verbunden: territorialer Bodenwert, Tauschwert, Gebrauchswert,
Existenzwert. Den pluralen Bodenbegriffen und pluralen Bodenwerten
entsprechen vier bodenpolitische Idealtypen: Bodenrechtspolitik,
Bodenmarktpolitik, Bodennutzungspolitik und Bodenschutzpolitik.Die
responsive Bodenpolitik trägt dieser Pluralität Rechnung.
- Franz Reuter
Erschließung von Windenergiebauland durch hoheitliche Umlegung?
Dem
hoheitlichen Vollzug eines Bebauungsplans, der Flächen für
die Erzeugung von Strom aus Windenergie festsetzt, durch
städtebauliche Umlegung sind sehr enge Grenzen gesetzt. Der
für eine wirtschaftliche und standsichere Nutzung von
Windkraftwerken erforderliche Flächenbedarf ist zwar erheblich,
mögliche Eigentums- und Nutzungskonflikte werden sich aber in
erster Linie auf die nähere Umgebung der Anlagenstandorte
beschränken. Für die rechtliche Sicherung der
Windkraftnutzung reichen in der Regel Mietverträge und
beschränkte persönliche Dienstbarkeiten aus. Grundeigentum
der Anlagenbetreiber ist eher unüblich. Bei diesen
Rahmenbedingungen wird eine Windenergiebaulandumlegung
unverhältnismäßig und nur selten zulässig sein.
Hinzu kommt, daß die Eigentümer grundsätzlich nicht
dazu verpflichtet werden können, ihre neugeordneten
Grundstücke tatsächlich plangemäß zu nutzen. Der
Beitrag ergänzt das Schwerpunktheft„Ausbau der Windkraft“ der fub von Beginn des Jahres.
- Theo Kötter
Entwicklung findet Innen statt – brauchen wir neue bodenpolitische Instrumente?
Die
Innenentwicklung ist zu einem städtebaulichen Leitbild geworden,
dessen breite fachliche Konsens und die zunehmend verbreitete Akzeptanz
in der Kommunalpraxis des Konzeptes offensichtlich auf den multiplen
positiven Beiträgen zur städtebaulichen und sozialen,
ökonomischen und ökologischen Weiterentwicklung der
Städte und Gemeinden beruhen (SIEDENTOP 2003). Gleichwohl weist
der Ansatz einen wachsenden Steuerungsbedarf auf, zu dem kommunale
Initiativen, städtebauliche Konzeptionen, bodenrechtliche
Interventionen und kontinuierliche Prozessmoderation gehören.
Gegenwärtig bestehen angesichts einer Renaissance der
Innenstädte als Wohnstandorte einerseits und der erheblichen
Innenentwicklungspotenziale in Form von Flächen- und
Gebäudepotenzialen große Chancen. Zugleich lässt der
geringe Umsetzungsgrad auf zahlreiche bestehende Restriktionen und
Vollzugsdefizite schließen. Als Hemmnisse wirken sich die
vielerorts nicht nur eine fehlende Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer und Nutzer, hohe Entwicklungskosten, Ausdifferenzierung
der Wohnungsnachfrage sowie Maßstabssprünge in Einzelhandel
und Büronutzungen aus, sondern auch die Belanges des Klimaschutzes
und Klimaanpassung. Eine erfolgreiche Innenentwicklung verlangt eine
schlüssige Gesamtstrategie, die vor allem die nachfolgend
beschriebenen Arbeitsschritte umfassen sollte. Dabei gewinnen
fiskalische Instrumente wie StadtundImmobilienfonds eine wachsende Bedeutung.
- Klaus Kummer
Entwicklungstendenzen der Raumordnung auf Landesebene
Trotz
der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht für
die Raumordnung ein beachtlicher Gestaltungsspielraum auf Landesebene.
Am Beispiel des Landes Sachsen-Anhalt werden neue Ansätze auf dem
Weg von der Landesplanung zur Landesentwicklung aufgezeigt. Besonders
hervorzuheben ist die Einführung des Amtlichen
Raumordnungs-Informationssystems (ARIS), das als modernes,
web-fähiges Geoinformationssystem Raumordnungskataster und
Raumbeobachtung integriert. Deutlich wird dabei die zukunftsweisende
Bindung der Bereiche Bodenordnung, Bodenwirtschaft, Raumordnung und
Geoinformation,die ein gemeinsames Politikfeld ermöglicht.
- Andreas Drees
Zur angemessenen Instrumentenauswahl für die Realisierung städtebaulicher Planungen
Der im
Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wurzelnde Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ist bei der Auswahl des jeweils
angemessenen Instrumentes für die Realisierung
städtebaulicher Planungen stets vorrangig zu berücksichtigen.
Entsprechende gesetzliche Regelungen und höchstrichterliche
Rechtsprechung stecken die Anwendungsbereiche der verschiedenen
Instrumente, die nicht alternativ handhabbar sind, gegeneinander ab.
Diese Abgrenzungskriterien werden herausgestellt; sie sind von den
kommunalen Entscheidungsträgern bei der Wahl des
Vollzugsinstrumenteszu beachten.
- Hans-Peter Strotkamp
Der
Verkehrswert bzw. Marktwert unter dem Blickwinkel der Ergebnisse von
„bedingungsfreien Bietverfahren“ und besonderer
Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens in
städtebaulichen Entwicklungsgebieten
Das
Höchstgebot aus einem bedingungsfreien Bietverfahren wird von der
Rechtsprechung als Marktwert eingestuft. Dies ist einerseits notwendig,
um europäischem Recht zu entsprechen und andererseits, um das
bedingungsfreie Bietverfahren als „Immo- WertV-konformes
Wertermittlungsverfahren“ nutzen zu können. Dessen
Ergebnisse sind aber keine Verkehrswerte/Marktwerte im Sinne des §
194 BauGB. Deshalb gilt für diesen (Einzel-)Fall nicht die seit
2004 in § 194 BauGB eingeführte Gleichsetzung von Verkehrs-und Marktwert!
- Hans Otto Sprengnetter und Jochem Kierig
Grundsätze marktkonformer Immobilienbewertung 3.0
Die
Nachfrage nach aktuellen Marktwerten von Immobilien steigt
ständig. In diesem Artikel wird aufgezeigt, wie beweisbar
marktkonformeImmobilienbewertung heute funktioniert.
- Hans Joachim Linke und Marisa Röder-Sorge
Einflussfaktoren des Immobilienmarktes für Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland
Der
Immobilienmarkt für Ein- und Zweifamilienhäuser ist in
Deutschland der mit dem größten Gebäudebestand.
Gleichwohl sind weder der Gebäudebestand auf der Angebotsseite
noch die Entscheidungskriterien der Käufer auf der Nachfrageseite
homogen. Vielmehr weist dieser Immobilienmarkt starke
gebäudetypische und lokale Unterschiede auf, die für die
Wertermittlung einer Immobilie erfasst und im Wertermittlungsverfahren
angemessen berücksichtigt werden müssen. Dieser Beitrag
analysiert gebäude- und käuferbezogene Einflussfaktoren auf
dem Immobilienmarktin Deutschland für Ein- und Zweifamilienhäuser.
- Wilhelm Söfker
Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch
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