Heft 4 / 2010: Wissen und Handeln für die Erde
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Ulrike Geßner
Der Düsseldorfer Innenhofatlas
Die Stadt Düsseldorf
wächst aufgrund ihrer Attraktivität als Wirtschafts- und auch
Wohnstandort. Infolgedessen verzeichnet die Landeshauptstadt eine seit
Jahren ansteigende Bevölkerungszahl. In den letzten zehn Jahren
hat die Bevölkerung der Stadt Düsseldorf um fast 20 000
Personen zugenommen, bis zum Jahr 2020 ist ein weiteres Wachstum auf
ca. 600 000 Bewohner prognostiziert. Wesentliche Voraussetzung für
den positiven Trend des Bevölkerungswachstums mit der
einhergehenden geringen Veränderung in der Alterspyramide ist eine
weiterhin starke wirtschaftliche Entwicklung sowie eine konsequente
Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes.
Die Düsseldorfer Stadtentwicklung steht angesichts dessen vor der
Herausforderung, bei geringer werdenden Flächenreserven und
fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten an den Stadträndern
dennoch weitere Bauflächen bereitzustellen.
Ein Ansatz ist dabei die verstärkte Aktivierung der
Innenentwicklungspotenziale. Dazu wurde im integrierten
Stadtentwicklungskonzept „Düsseldorf 2020+ – Wachstum
fördern, Zukunft gestalten“ (STEK) das Projekt
„Innenhofatlas“ vorgeschlagen, welches derzeit modellhaft
für den Stadtbezirk 2 umgesetzt wird. Die Stadt Düsseldorf
betritt mit dieser systematischen Erfassung der
Innenentwicklungspotenziale Neuland.
Durch den Innenhofatlas soll ein differenziertes Bild der heutigen
Nutzung und der Grundstückssituation in den Innenbereichen der
Baublöcke und den Blockrandbereichen entstehen. Daneben werden im
Rahmen des Projektes auch Nutzungskonzepte für die identifizierten
Blocktypen entwickelt und Umsetzungsstrategien zur Aktivierung der
ermittelten Potenziale erarbeitet werden. Die Ergebnisse des
Innenhofatlas sollen wesentliche Grundlage für eine kooperative
Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen zwischen der Stadt sowie
den Eigentümern und Entwicklern sein.
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Benjamin Davy
Räumliches Existenzminimum: Zu Bodenpolitik und Menschenwürde im Sozialstaat
Das Ziel einer
sozialgerechten Bodennutzung (§ 1 Abs. 5 BauGB) prägt seit
längerem die deutsche Raumplanung und Bodenpolitik. Durch das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums wird das Ziel der sozialgerechten Bodennutzung
zugunsten armer und sehr armer Menschen konkretisiert. Das
Bundesverfassungsgericht leitet dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 und
Art. 20 Abs. 1 GG ab. Den Staat (Bund, Länder, Kommunen) trifft
eine einklagbare Leistungspflicht. Doch worin besteht ein
räumliches Existenzminimum? Bodeneigentum ist in Deutschland sehr
ungleich verteilt. Dennoch verletzt diese Ungleichheit nicht das neue
Grundrecht. Räumliche Existenzsicherung ist nicht in erster Linie
durch privates Grundstückseigentum zu gewährleisten.
Vielmehr erfordert räumliche Existenzsicherung vor allem die
Teilhabe an räumlichen Gemeinschaftsgütern.
Hilfebedürftige haben ein subjektives Recht auf Teilhabe an
minimalen Bodennutzungen.Diesem subjektiven Recht ist u. a. durch kommunale Planungsbehörden zu entsprechen.
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Barbara Fels, Klaus Reuter, Melanie Schulte
Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement
Der weiterhin anhaltende
hohe Flächenverbrauch in Deutschland und seine multiplen
ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgewirkungen
stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Eine an
Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Flächenund Stadtentwicklung
kann den vorhandenen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden.
Um praxisorientierte kommunale Lösungswege zur Reduzierung der
Flächenneuinanspruchnahme aufzuzeigen, hat die
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. (LAG 21 NRW) seit 2005 in
zwei Projektphasen durch eine Förderung des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
NRW (MUNLV NRW) in sechszehn NRW Kommunen Nachhaltige
Flächenmanagementsysteme erarbeit und eingeführt. Mit dem
„Nachhaltigen Kommunalen Flächenmanagementsystem“
steht nun ein Instrument zur Verfügung, das breitenwirksam
eingesetzt werden kann, um einen großen Beitrag zur Erreichung
des 30-ha-Zielsder nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu leisten.
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Manfred Bottmeyer
Flächenmanagement in der Metropolregion Ruhr – Umgestaltung einer Industrielandschaft
Im Ruhrgebiet als eine der
11 Metropolregionen Deutschlands werden über 40 % der
Gesamtfläche als Siedlungsfläche genutzt. Dabei variiert der
Anteil der bebauten Flächen in den Städten von knapp 20 % in
Hamm bis zu 60 % in Herne. Bis heute ist eine kontinuierliche Zunahme
der Freiflächenbeanspruchung festzustellen. In
Nordrhein-Westfalen, dem Flächenland mit der höchsten
Bevölkerungsdichte in Deutschland, lag der Anteil der Siedlungs-
und Verkehrsfläche an der gesamten Landesfläche im Jahr 2007
bei etwa 22 % – Tendenz steigend. Täglich werden weitere
15,5 ha unverbaute Fläche in Siedlungsgebiete und Verkehrwege
umgewandelt. Dabei ist von besonderem ökologischem Nachteil, dass
etwa die Hälfte dieser Fläche vollständig versiegelt
wird und daher als Lebensraum und Lebensgrundlage für Pflanzen und
Tiere verloren ist.
Dieser fortschreitende Freiraumverbrauch bedeutet Verlust von
landwirtschaftlich genutzten Flächen, von Wäldern, von
Biotopen und von Erholungsbereichen. Freiraum ist zu einem knappen Gut
geworden. Sein Schutz ist eine umweltpolitische Aufgabe von
höchstem Rang. Die Freiraumsicherung ist für den
Regionalverband Ruhr (RVR) bzw. seinen Vorgängerorganisationen
(Abb. 1) seit 1920 eine der wichtigsten regionalen Aufgaben. Dabei hat
sich erwiesen, dass die Überführung von Freiflächen in
das Eigentum der öffentlichen Hand die wirkungsvollste Form der
Freiflächensicherung ist. Besondere Bedeutung gewinnen dabei die
Ankäufe zur Renaturierung von ehemaligen Industrie-, Gewerbe- und
Verkehrsflächen.
Um diese Ziele zu verwirklichen, hat der RVR in den letzten 40 Jahren
insgesamt rd. 17 000 ha Grundeigentum erworben. Diese Flächen
wurden unter einer ökologischen, nicht Gewinn orientierter
Zielsetzung standortgerechten Nutzungen zugeführt. Naturschutz und
Freizeitnutzung sollen sich dabei nicht ausschließen, die
„Stille Erholung“ vereint als Flächenfunktion beide
Prämissen. Erhalt und Weiterentwicklung der in Ballungsräumen
naturgemäß besonders gefährdeten Biodiversität
sind weitere Handlungsleitbilder.
Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über Hintergründe
und Einzelheiten des Flächenmanagements beim RVR. Auch in Zukunft
wird sich der RVR im Rahmen seiner Möglichkeiten an dieser
für das Ruhrgebiet überaus wichtigen Aufgabe beteiligen.
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Jörg Fehres
Beitrag der ländlichen Neuordnung zum vorbeugenden Hochwasserschutz am Rhein
Am Beispiel der
Unternehmensflurbereinigung „Langeler Bogen“ wird gezeigt,
wie erfolgreich das Instrument der ländlichen Bodenordnung zur
Umsetzung von bedeutenden wasserwirtschaftlichen Projekten des
vorbeugenden Hochwasserschutzes eingesetzt werden kann. Es wird
erläutert, mit welchem methodischen Ansätzen bei der
technischen Bearbeitung als auch bei der Synergien nutzenden
stringenten Ablaufplanung dies in einer kurzen Durchführungszeit
gelungen ist. Im Ergebnis wurden sowohl Flächenteignungenvermieden
als auch unter Mitwirkung der Beteiligten konsenzfähige Ergebnisse
bei der Neuordnung erzielt.
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Andreas Hendricks
Die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen im Zuge städtebaulicher Maßnahmen in Lateinamerika
Die Abschöpfung von
Bodenwertsteigerungen im Zuge städtebaulicher Maßnahmen zur
Refinanzierung der öffentlichen Kosten ist in weiten Teilen
Lateinamerikas noch nicht ausreichend etabliert. Andererseits
existieren in einigen Ländern durchaus vielfältige
Instrumente, die auch aus deutscher Sicht interessant sind.
Insbesondere im Bereich der indirekten Abschöpfung der
Bodenmehrwerte durch die Grundsteuer bestehen ausdifferenzierte
Systeme, die politisch gewollte Nutzungen unterstützen und Druck
auf die Eigentümer baulich ungenutzter Grundstücke
ausüben. Oftmals bestehen
allerdings Probleme bei der praktischen Umsetzung. Auch für den
direkten Zugriff auf die Bodenwertsteigerungen stehen vielfältige
Instrumente zur Verfügung. Diese können sowohl hoheitlicher
Natur sein als auch auf Verträgen basieren und sind den deutschen
Verfahren insgesamt nicht unähnlich. Der akademische Austausch
kann daher zur Beseitigung der Defizite hinsichtlich der
Implementierung dieser Instrumente beitragen.
In Deutschland steht ein umfangreiches Instrumentarium zur
Refinanzierung der gemeindlichen Kosten im Zuge städtebaulicher
Maßnahmen zur Verfügung. Dieses umfasst neben den Regelungen
im Bereich der Erschließungskosten und den hoheitlichen Verfahren
(z. B. Umlegung oder Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme) auch
freiwillige Vereinbarungen (z. B. städtebauliche Verträge).
In Lateinamerika stellt sich die Situation heterogen dar. Während
einige Länder durchaus über ein vielfältiges Reservoir
an Eingriffsmöglichkeiten verfügen, besteht in anderen
Ländern das einzige Mittel zur Refinanzierung der
Infrastrukturkosten in der Erhebung der Grundsteuer. Dieser Artikel
soll einen Überblick über einige grundlegende dortige
Probleme bei der Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
geben und stellt die eingesetzten Instrumente vor.
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