Fachaufsätze

 

Heft 5 / 2009: Aktuelle Handlungsfelder der Bodenpolitik

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  • Franz Reuter
    Anmerkungen zum deduktiven Preisvergleich für werdendes Bauland unter Beachtung der ImmoWertV
    Der von Walter Seele eingeführte deduktive Preisvergleich fur werdendes Bauland ist in der Wertermittlungspraxis anerkannt und weit verbreitet. Er fugt sich auch in den Kontext der in Kurze zu erwartenden neuen Verordnung uber die Grundsatze fur die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstucken, der Immobilienwertermittlungsverordnung, ein, sowohl beim normierten Vergleichswertverfahren wie auch als eigenstandiges Wertermittlungsverfahren. Fur letzteres bedarf es jedoch einer Kalibrierung des Verfahrensergebnisses mit dem konkreten Marktgeschehen. Hierzu wird ein deduktives Zinskalkul fur die Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes fur werdendes Bauland diskutiert.

 

  • Hans-Peter Strotkamp
    Ermittlung von Anfangs- und Endwerten bzw. von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen - Hinweise aus der Praxis zum "Modell Niedersachsen"
    Das Modell Niedersachsen ist die einzige überregionale Datensammlung und -auswertung von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen. Das Modell erfüllt alle Anforderungen an ein Wertermittlungsverfahren. Insbesondere werden die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen direkt aus Marktdaten abgeleitet; sie sind also marktangepasst. Das Modell Niedersachsen stellt also kein bloßes Gedankenmodell dar. Allerdings repräsentieren die Ergebnisse den Durchschnitt der überregionalen Datensammlung. Es ist also notwendig, ggf. vorhandene Unterschiede zum regionalen bzw. örtlichen Grundstücksmarkt zu ermitteln. Nach den Untersuchungen des Autors bestehen zwischen den Ergebnissen des Modells Niedersachsen und den Ergebnissen aus einer diesbezüglichen Stichprobe „Rheinland-Pfalz“ keine signifikanten Unterschiede. Vordergründig ist das Modell Niedersachsen einfach zu handhaben. Tatsächlich haben 20 Jahre Praxiserfahrung gezeigt, dass die Anwendung des Verfahrens intensive Kenntnisse über die Entstehung der Daten und über seine Handhabung bedarf. Nachfolgend wird über die Anforderungen und Rahmenbedingungen im Allgemeinen und im Besonderen berichtet. Nur unter Beachtung dieser Durchführungsergebnisse können hinreichend rechtssichere Ergebnisse erwartet und das Potential dieser einzigartigen Datensammlung genutzt werden.

 

  • Winrich Voß und Alexandra Weitkamp
    Zum aktuellen Einsatz der Umlegung nach dem BauGB
    Die Umlegung zeigt sich als ein Instrument, das sich im Wandel der Zeit den neuen städtebaulichen Anforderungen mehrfach angepasst hat. Ihr heutiger Einsatz in der Praxis wurde im Rahmen einer Befragung des Geodätischen Instituts der Leibniz Universität Hannover hinterfragt. In der Anwendung überwog noch immer die klassische Form der Umlegung, wenn auch mittlerweile Umlegungen im Innenbereich z. B. für die Konversion oder im Stadtumbau zum Einsatz kommen. Als Ergebnis der Befragung wurde deutlich, dass die Kommunikation in der Umlegung und über die Umlegung als Kernelement anzusehen ist – sowohl zur Gemeindespitze und zur lokalen Politik als verstärkt auch zu den Eigentümern und Bauwilligen –, der als solche eine höhere Bedeutung als noch vor einigen Jahren beigemessen werden muss. Den größten Anteil an den Baulandentwicklungen hat heute die Zusammenarbeit der Gemeinden mit privaten Dritten, die die Baulandmobilisierung aus einer Hand durchführen, ohne dass die Gemeinden Risiko oder Kosten auf sich nehmen müssen, während die Umlegung zur Baulandentwicklung weiterer Instrumente wie der Erschließung bedarf. Dennoch ist die große Stärke der Umlegung das Gleichbehandlungsprinzip, das kein Aufkaufen der Flächen erfordert. Somit ist die Baulandumlegung gemäß BauGB ein vielfältig anwendbares, ausgleichendes und flexibles Instrument zur Baulandschaffung, das noch wirkungsvoller wird, wenn alle Erschließungs-und Finanzierungsfragen einbezogen werden.

 

  • Andreas Drees, Mathias Benthin und Dirk Treichel
    Bodenordnung im Nationalpark Unteres Odertal
    Flächenbereitstellungen in großem Umfang durch Unternehmensflurbereinigung haben in Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition.  Zahlreiche Infrastruktur-, Natur- und Hochwasserschutzprojekte mit den regelmäßig einhergehenden Interessen- und Landnutzungskonflikten konnten mit diesem Instrument einer für alle Betroffenen nachhaltig befriedigenden Lösung zugeführt werden. Das Verfahren Unteres Odertal markiert wegen seiner Größe, der speziellen Ausgangssituation und  der Umsetzungsstrategie einen besonders interessanten Anwendungsfall, über den ein Autorenteam aus Flurbereinigungsverwaltung, Unternehmensträger und mit der Bodenordnung beauftragtem Ingenieurbüro berichten.

 

  • Hans-Joachim Linke und Silja Lockemann
    Steuergesetzgebung und Immobilienmarkt - Förderung bodenpolitischer Ziele
    Mit der Besteuerung von Immobilienwerten, von Erträgen aus Immobilien und dem Handel mit Immobilien kann der Staat nicht nur Einnahmen zur Finanzierung der Haushalte der öffentlichen Hand erzielen, sondern er kann hiermit auch seine bodenpolitischen Ziele fördern, indem er erwünschte oder nicht erwünschte Verhaltensweisen bestimmter Bevölkerungsgruppen oder die Verteilung von Einkommen oder Vermögen beeinflusst. In diesem Artikel wird aufgezeigt, welche Wirkungen mit der aktuellen Steuergesetzgebung bei der Umsetzung der bodenpolitischen Ziele erzielt werden, welche Reformen erforderlich sind und welche Reformansätze ggf. bestehen. 

 

  • Theo Kötter
    Städtebau und Hochwasserschutz - Ausgleich öffentlicher und privater Interessen
    Naturgefahren wie Überschwemmungskatastrophen werden gegenwärtig im Zusammenhang mit dem Klimawandel verstärkt wahrgenommen und diskutiert. Dabei zeigen die Hochwasserereignisse der letzten Jahre die Grenzen des bisherigen Hochwasserschutzes auf. Die Verminderung des Risikos erfordert aufgrund der vielfältigen Verflechtungen ist ein integriertes Hochwassermanagement, bei dem der Raumplanung eine wichtige Rolle zuwächst. Der Beitrag zeigt die Beiträge des Städtebaus zur Bewältigung der Problematik auf, und es werden die Handlungsfelder und Planungsinstrumente zum präventiven Hochwasserschutz dargestellt. Soweit es notwendigerweise zu Nutzungsbeschränkungen auf privaten Grundstücken kommt, hat eine sorgfältige Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu erfolgen, um einen gerechten Interessenausgleich zu erzielen. Dabei sind auch Entschädigungsfragen zu klären.

 

  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch - Fortsetzung von Heft 4/2009

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