Heft 4 / 2009: Wissen und Handeln für die
Erde
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Michael Obert
Städtebauliche Entwicklung Karlsruhe
Karlsruhe kann nach Karl Gruber (Architekturhistoriker) als ein
vollendetes und als das monumentalste Beispiel einer Fürstenstadt
gelten. Die Stadt hat ihr reichhaltiges baukulturelles Erbe
genutzt und sich zu einem begehrten Wohnstandort sowie zu einem
modernen Standort für Wirtschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung
in Deutschland entwickelt. Die aktuellen Strategien
der Stadtentwicklung zielen auf eine weitere Verbesserung der
Lebens- und Umweltqualität in der Stadt.
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Bernhard Eldracher
Stadtumbau, Innenentwicklung und Flächenrecycling - Strategien einer nachhaltigen Siedlungspolitik in Karlsruhe
Eine sparsame, umwelt- und sozialverträgliche Flächennutzung
ist ein zentrales Element einer nachhaltigen Siedlungspolitik. In
einer Stadt wie Karlsruhe mit rd. 300 000 Einwohner und einem
pulsierenden Mix zwischen städtischem Treiben, einladenden
großen Grünzonen und aufstrebendem gewerblichem und technologieorientiertem
Handeln ist es eine elementare Aufgabe, den
Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen im Flächenmanagement
nachhaltig zu steuern.
Wie viele andere Städte war und ist auch Karlsruhe durch seine
räumlich begrenzte Fläche darauf angewiesen, sich intensiv mit
Möglichkeiten der Innenentwicklung zu befassen. Aber erst in
der Praxis zeigt sich, dass erhebliche Schwierigkeiten überwunden
werden müssen, ehe von einer Umsetzung der Strategie
– Innenentwicklung vor Außenentwicklung –
gesprochen werden kann. Diese Strategie hat
in den letzten Jahren bis zum heutigen Tag die
Stadtplanung und Stadtentwicklung entscheidend
beeinflusst.
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Egbert Dransfeld und Petra Pfeiffer
Evaluierung von kommunalen Baulandbeschlüssen und Baulandstrategien
Vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen vieler Kommunen
bei der Anwendung von Baulandbeschlüssen und -strategien
hat sich das Forum Baulandmanagement NRW dazu entschieden,
ein Evaluierung durchzuführen, die nicht nur die bisherigen
Erfahrungen der Kommunen beleuchten soll, sondern insbesondere
auch einen Blick in die Zukunft gewährt. Hierzu sind bundesweit
140 Kommunen befragt worden.
Die Beschlüsse und Strategien haben sich in der Vergangenheit
bewährt und weitestgehend zur Umsetzung der Ziele (v.a. die
ausreichende Bereitstellung nachfragegerechten und bezahlbaren
Baulandes und die Refinanzierung der Kosten) beigetragen.
Insbesondere mit kommunalem Zwischenerwerb und städtebaulichen
Verträgen, aber auch der amtlichen und freiwilligen Umlegung
haben die Kommunen Baulandmanagement betrieben.
Die absehbaren bzw. in Teilen bereits eingetretenen demografischen,
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und klimatischen
Rahmenbedingungen, die auch die kommunale Bodenpolitik beeinflussen
(werden), haben bei einigen Kommunen bereits zur Anpassung
ihrer Baulandbeschlüsse und -strategien geführt. Vielfach
sind sie aber so flexibel ausgelegt, dass eine Veränderung
in der inhaltlichen und räumlichen Schwerpunktsetzung nicht unbedingt
ein konkretes Anpassungserfordernis auslöst. Erkennbar
sind die Auswirkungen dennoch: Die Nachfrage sinkt allgemein,
so dass quantitativ weniger Bauland entwickelt wird, Neubaugebiete
„auf der Grünen Wiese“ lassen sich schlechter vermarkten,
Urbanität ist zunehmend gefragt und die Kommunen reagieren
mit verstärkter Innenentwicklung und Bestandsaufwertung.
In Zukunft ist damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen der
veränderten Rahmenbedingungen noch verstärken. Baulandbeschlüsse
und -strategien sind nach Einschätzung der meisten
Kommunen aber auch zur Erfüllung der Zukunftsaufgaben erforderlich
und stellen somit kein „Auslaufmodell“ dar.
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Lukas Bühlmann
Der Ausgleich planungsbedingter Vermögensvorteile im schweizerischen Recht
Die Raumplanung weist dem Boden unterschiedliche Möglichkeiten der Nutzung zu und
schafft den Betroffenen damit Vor- und Nachteile. Land, auf dem bodenverändernde, das
heisst bauliche Nutzungen zulässig sind, weist in der Regel einen deutlich höheren Wert auf
als Land, das den bodenerhaltenden (sprich landwirtschaftlichen) Nutzungen vorbehalten
bleibt. Auch innerhalb der Bauzonen selber bestehen aufgrund der planerischen
Festlegungen unterschiedliche Bodenwerte. Mit planerischen Massnahmen werden zwar
stets Ungleichheiten geschaffen und entsprechend ist der Grundsatz der Rechtsgleichheit in
der Raumplanung von beschränkter Bedeutung. Gewissen wirtschaftlichen Auswirkungen
planerischer Massnahmen will das schweizerische Recht jedoch begegnen und aus Gründen
der Gerechtigkeit und Lastengleichheit Vor- und Nachteile aufgrund von
Planungsmassnahmen ausgleichen. Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
verlangt in diesem Sinne einen Ausgleich für erhebliche Vorteile und Nachteile, die auf
Planungen zurückgehen. Diesen Ausgleich regelt das Bundesgesetz jedoch nicht selber,
sondern erteilt den Kantonen in Artikel 5 Absatz 1 RPG einen Auftrag, die rechtlichen
Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
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Gerlind Weber
Der Ländliche Raum – Mythen und Fakten – dargestellt am Beispiel Österreich
Die Autorin geht von der provokanten These aus, dass – nicht nur
in Österreich – Mythen die Politik für den ländlichen Raum stark
bestimmen. Damit wir ihrer Meinung aber der Gefahr Vorschub
geleistet, Fehleinschätzungen und Fehlschlüssen rund um diesen
zentralen Politikbereich zu erliegen.
Dementsprechend unternimmt die Autroin den Versuch, die fünf
gängisten Mythen direkt anzusprechen und sie als solche argumentativ
zu entlarven. So wird aufgezeigt, dass mit der Festellung,
dass alles, was nicht Stadt ist, dem ländlichen Raum zuzurechnen
ist, sich keine klare Definition daraus ergibt, welche
Gebiete zum ländlichen Raum gehören und welche nicht. Es wir
weiter die Fokussierung auf die Belange der Landwirtschaft in
der Politik für den ländlichen Raum ebenso kritisch hinterfragt
wie die Gepflogenheit, vom „ländlichen Raum“ als einem homogenen
undifferenzierten Raumtyp zu entsprechen. Als ein Mythos
erweist sich aus österreichischer Perspektive zudem die
Behauptung, sämtliche ländliche Gebiete seien strukturschwach
und müssten daher in besonderer Weise finanziell gefördert werden.
Schließlich verweist die Autorin die symbolische Arbeitsteilung
zwischen Stadt und Land, die im Land „das Herz“ und in
der Stadt „das Hirn“ der Alpenrepublik erkennen will, ebenfalls
in das Reich der Legenden.
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Heinz Rütz und Richard Geimer
Das zweistufige Erschließungsmodell der privaten Baulandentwicklung im aktuellen Steuerrecht
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen zur
Baulandentwicklung verändert, da u.a. die finanzielle Ausstattung
der Gemeinden keine eigene Baulandentwicklung mehr zulässt.
Als Alternative bietet sich das zweistufige Erschließungsmodell
der konsensualen, integrierten Baulandentwicklung an, bei dem
ein Erschließungsträger mit Hilfe verschiedener städtbaulicher
Verträge alle nötigen Maßnahmen und Kosten übernimmt. In einem
Phasenplan werden die Definitions-, Planungs- und Umsetzungsphase
des zweistufigen Erschließungsmodells übersichtlich
dargestellt. Da bei einer privaten Umlegung im Gegensatz
zu einer hoheitlichen Umlegung öffentliche Aufgaben durch Private
übernommen werden, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich
von einer gewerblichen Tätigkeit aus, die es zu besteuern
gilt. Die steuerlichen Aspekte werden auch an Hand der aktuellen
Rechtsprechung ausführlich beschrieben sowie Lösungsansätze
aufgezeigt.
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Markus Schaffert
Szenariotechnik und GIS.
Eine Methodenkombination zur Unterstützung des planerischen Umgangs
mit demographischem Wandel
Demographischer Wandel steht für einen komplexen Prozess, der
sich in räumlicher Hinsicht in unterschiedlichen Facetten konkretisieren
kann und dessen räumlich-zeitliche Entwicklungen
veränderlich sind. Dies führt zu großen und mitunter neuartigen
Herausforderungen für die räumliche Entwicklungsplanung. Der
vorliegende Beitrag benennt Anforderungen an den planerischen
Umgang mit demographischem Wandel, die sich aus diesen Herausforderungen
ergeben und begründet, warum GIS-basierte
Szenariotechnik als Planungsmethode in der Lage ist, vielen dieser
Anforderungen gerecht zu werden.
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