Fachaufsätze

 

Heft 4 / 2009: Wissen und Handeln für die Erde

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  • Michael Obert
    Städtebauliche Entwicklung Karlsruhe
    Karlsruhe kann nach Karl Gruber (Architekturhistoriker) als ein vollendetes und als das monumentalste Beispiel einer Fürstenstadt gelten. Die Stadt hat ihr reichhaltiges baukulturelles Erbe genutzt und sich zu einem begehrten Wohnstandort sowie zu einem modernen Standort für Wirtschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland entwickelt. Die aktuellen Strategien der Stadtentwicklung zielen auf eine weitere Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in der Stadt.

 

  • Bernhard Eldracher
    Stadtumbau, Innenentwicklung und Flächenrecycling - Strategien einer nachhaltigen Siedlungspolitik in Karlsruhe
    Eine sparsame, umwelt- und sozialverträgliche Flächennutzung ist ein zentrales Element einer nachhaltigen Siedlungspolitik. In einer Stadt wie Karlsruhe mit rd. 300 000 Einwohner und einem pulsierenden Mix zwischen städtischem Treiben, einladenden großen Grünzonen und aufstrebendem gewerblichem und technologieorientiertem Handeln ist es eine elementare Aufgabe, den Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen im Flächenmanagement nachhaltig zu steuern. Wie viele andere Städte war und ist auch Karlsruhe durch seine räumlich begrenzte Fläche darauf angewiesen, sich intensiv mit Möglichkeiten der Innenentwicklung zu befassen. Aber erst in der Praxis zeigt sich, dass erhebliche Schwierigkeiten überwunden werden müssen, ehe von einer Umsetzung der Strategie – Innenentwicklung vor Außenentwicklung – gesprochen werden kann. Diese Strategie hat in den letzten Jahren bis zum heutigen Tag die Stadtplanung und Stadtentwicklung entscheidend beeinflusst.

 

  • Egbert Dransfeld und Petra Pfeiffer
    Evaluierung von kommunalen Baulandbeschlüssen und Baulandstrategien
    Vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen vieler Kommunen bei der Anwendung von Baulandbeschlüssen und -strategien hat sich das Forum Baulandmanagement NRW dazu entschieden, ein Evaluierung durchzuführen, die nicht nur die bisherigen Erfahrungen der Kommunen beleuchten soll, sondern insbesondere auch einen Blick in die Zukunft gewährt. Hierzu sind bundesweit 140 Kommunen befragt worden. Die Beschlüsse und Strategien haben sich in der Vergangenheit bewährt und weitestgehend zur Umsetzung der Ziele (v.a. die ausreichende Bereitstellung nachfragegerechten und bezahlbaren Baulandes und die Refinanzierung der Kosten) beigetragen. Insbesondere mit kommunalem Zwischenerwerb und städtebaulichen Verträgen, aber auch der amtlichen und freiwilligen Umlegung haben die Kommunen Baulandmanagement betrieben. Die absehbaren bzw. in Teilen bereits eingetretenen demografischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und klimatischen Rahmenbedingungen, die auch die kommunale Bodenpolitik beeinflussen (werden), haben bei einigen Kommunen bereits zur Anpassung ihrer Baulandbeschlüsse und -strategien geführt. Vielfach sind sie aber so flexibel ausgelegt, dass eine Veränderung in der inhaltlichen und räumlichen Schwerpunktsetzung nicht unbedingt ein konkretes Anpassungserfordernis auslöst. Erkennbar sind die Auswirkungen dennoch: Die Nachfrage sinkt allgemein, so dass quantitativ weniger Bauland entwickelt wird, Neubaugebiete „auf der Grünen Wiese“ lassen sich schlechter vermarkten, Urbanität ist zunehmend gefragt und die Kommunen reagieren mit verstärkter Innenentwicklung und Bestandsaufwertung. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen noch verstärken. Baulandbeschlüsse und -strategien sind nach Einschätzung der meisten Kommunen aber auch zur Erfüllung der Zukunftsaufgaben erforderlich und stellen somit kein „Auslaufmodell“ dar.

 

  • Lukas Bühlmann
    Der Ausgleich planungsbedingter Vermögensvorteile im schweizerischen Recht
    Die Raumplanung weist dem Boden unterschiedliche Möglichkeiten der Nutzung zu und schafft den Betroffenen damit Vor- und Nachteile. Land, auf dem bodenverändernde, das heisst bauliche Nutzungen zulässig sind, weist in der Regel einen deutlich höheren Wert auf als Land, das den bodenerhaltenden (sprich landwirtschaftlichen) Nutzungen vorbehalten bleibt. Auch innerhalb der Bauzonen selber bestehen aufgrund der planerischen Festlegungen unterschiedliche Bodenwerte. Mit planerischen Massnahmen werden zwar stets Ungleichheiten geschaffen und entsprechend ist der Grundsatz der Rechtsgleichheit in der Raumplanung von beschränkter Bedeutung. Gewissen wirtschaftlichen Auswirkungen planerischer Massnahmen will das schweizerische Recht jedoch begegnen und aus Gründen der Gerechtigkeit und Lastengleichheit Vor- und Nachteile aufgrund von Planungsmassnahmen ausgleichen. Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verlangt in diesem Sinne einen Ausgleich für erhebliche Vorteile und Nachteile, die auf Planungen zurückgehen. Diesen Ausgleich regelt das Bundesgesetz jedoch nicht selber, sondern erteilt den Kantonen in Artikel 5 Absatz 1 RPG einen Auftrag, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

 

  • Gerlind Weber
    Der Ländliche Raum – Mythen und Fakten – dargestellt am Beispiel Österreich
    Die Autorin geht von der provokanten These aus, dass – nicht nur in Österreich – Mythen die Politik für den ländlichen Raum stark bestimmen. Damit wir ihrer Meinung aber der Gefahr Vorschub geleistet, Fehleinschätzungen und Fehlschlüssen rund um diesen zentralen Politikbereich zu erliegen. Dementsprechend unternimmt die Autroin den Versuch, die fünf gängisten Mythen direkt anzusprechen und sie als solche argumentativ zu entlarven. So wird aufgezeigt, dass mit der Festellung, dass alles, was nicht Stadt ist, dem ländlichen Raum zuzurechnen ist, sich keine klare Definition daraus ergibt, welche Gebiete zum ländlichen Raum gehören und welche nicht. Es wir weiter die Fokussierung auf die Belange der Landwirtschaft in der Politik für den ländlichen Raum ebenso kritisch hinterfragt wie die Gepflogenheit, vom „ländlichen Raum“ als einem homogenen undifferenzierten Raumtyp zu entsprechen. Als ein Mythos erweist sich aus österreichischer Perspektive zudem die Behauptung, sämtliche ländliche Gebiete seien strukturschwach und müssten daher in besonderer Weise finanziell gefördert werden. Schließlich verweist die Autorin die symbolische Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land, die im Land „das Herz“ und in der Stadt „das Hirn“ der Alpenrepublik erkennen will, ebenfalls in das Reich der Legenden.

 

  • Heinz Rütz und Richard Geimer
    Das zweistufige Erschließungsmodell der privaten Baulandentwicklung im aktuellen Steuerrecht
    In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen zur Baulandentwicklung verändert, da u.a. die finanzielle Ausstattung der Gemeinden keine eigene Baulandentwicklung mehr zulässt. Als Alternative bietet sich das zweistufige Erschließungsmodell der konsensualen, integrierten Baulandentwicklung an, bei dem ein Erschließungsträger mit Hilfe verschiedener städtbaulicher Verträge alle nötigen Maßnahmen und Kosten übernimmt. In einem Phasenplan werden die Definitions-, Planungs- und Umsetzungsphase des zweistufigen Erschließungsmodells übersichtlich dargestellt. Da bei einer privaten Umlegung im Gegensatz zu einer hoheitlichen Umlegung öffentliche Aufgaben durch Private übernommen werden, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich von einer gewerblichen Tätigkeit aus, die es zu besteuern gilt. Die steuerlichen Aspekte werden auch an Hand der aktuellen Rechtsprechung ausführlich beschrieben sowie Lösungsansätze aufgezeigt.

 

  • Markus Schaffert
    Szenariotechnik und GIS. Eine Methodenkombination zur Unterstützung des planerischen Umgangs mit demographischem Wandel
    Demographischer Wandel steht für einen komplexen Prozess, der sich in räumlicher Hinsicht in unterschiedlichen Facetten konkretisieren kann und dessen räumlich-zeitliche Entwicklungen veränderlich sind. Dies führt zu großen und mitunter neuartigen Herausforderungen für die räumliche Entwicklungsplanung. Der vorliegende Beitrag benennt Anforderungen an den planerischen Umgang mit demographischem Wandel, die sich aus diesen Herausforderungen ergeben und begründet, warum GIS-basierte Szenariotechnik als Planungsmethode in der Lage ist, vielen dieser Anforderungen gerecht zu werden.

 

  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch - Fortsetzung von Heft 3/2009

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