Fachaufsätze

 

Heft 2 / 2009: Entwicklung ländlicher Räume

zurück      

  • Peter Dehne
    Politik für periphere, ländliche Regionen - Für eine eigenständige und selbstverantwortliche Regionalentwicklung
    Periphere, ländliche Regionen geraten immer mehr ins Abseits. Bund, Länder und Kommunen sind daher gefordert, Leitbilder zu entwickeln, Perspektiven aufzuzeigen und gute institutionelle Rahmenbedingungen zu schaffen, die wieder mehr Spielräume schaffen und Möglichkeiten für eine eigenständige und selbstverantwortliche Regionalentwicklung von unten offen halten. Im Mittelpunkt stehen dabei eine gute Organisation und Arbeitsteilung innerhalb der Regionen sowie mehr finanzielle Spielräume durch Reformen der Förder- und Strukturpolitik und der Kommunalfinanzen.

 

  • Joachim Thomas

    Möglichkeiten und Grenzen der Vereinfachten Flurbereinigung nach § 86 FlurbG bei der Lösung von Landnutzungskonflikten

    Der Beitrag geht der Frage nach, ob Landnutzungskonflikte in einem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG gelöst werden dürfen, ohne dass damit zugleich eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbunden sein muss, und ob dies auch dann möglich ist, wenn der Landnutzungskonflikt durch einen öffentlichen Fachplanungsträger ausgelöst worden ist oder droht ausgelöst zu werden. Ausgehend von der zurzeit in Fachkreisen kontrovers geführten Diskussion um diese Frage wird aus Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) abgeleitet, dass die Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Abs.1 Nr.3 FlurbG das geeignete und verhältnismäßige Mittel ist, Landnutzungskonflikte in einem hoheitlichen Bodenordnungsverfahren aufzulösen; dieses hoheitliche Tätigwerden bewegt sich im Rahmen der „Bestandsgarantie“ des Artikel 14 GG.

 

  • Karl-Heinz Thiemann
    Konzeption einer hoheitlichen Bodenordnung auf Pachtbasis (Nutzungsregelung)
    Zur schnellen und einfachen Arrondierung zersplitterten Grundbesitzes ist der freiwillige Nutzungstausch auf Pachtbasis als neues Instrument der ländlichen Bodenordnung inzwischen fest etabliert. Nicht selten führt das zwingend notwendige Einvernehmen aller Beteiligten (Verpächter und Pächter) jedoch zu suboptimalen Ergebnissen oder dem gänzlichen Scheitern von Verfahren trotz günstiger Rahmenbedingungen. Dies stellt die Motivation zum vorliegenden Beitrag dar, in dem die Konzeption einer hoheitlichen Bodenordnung auf Pachtbasis (Nutzungsregelung) als Teil des Flurbereinigungsverfahrens entworfen wird. Dabei werden die diesbezüglichen Vorschläge zur Ergänzung von §§ 57 und 70 FlurbG aufgegriffen und dargestellt, wie die Anspruchs- und Abfindungsberechnung zur wertgleichen Pachtabfindung vom Grundsatz her durchzuführen ist. Der Beitrag versteht sich als ersten Einstieg in die Thematik der hoheitlichen Pachtregelung und Anregung zur weiteren Diskussion.

 

  • Jörg Wilke
    Wirtschaftsförderung in der Wesermarsch – ein ganzheitlicher Ansatz zur Regionalentwicklung am Beispiel des EU – Programmes  LEADER

    Kommunale Entwicklungsprozesse sind vielfältig und zunehmend komplexer und damit für Politik und Verwaltung vor Ort schwerer steuerbar. In Verbindung mit den fiskalischen Schrumpfungsprozessen des öffentlich – rechtlichen Sektors bedeutet dies, dass andere, nicht „klassische“ Herangehensweisen in Fragen der sozio – ökonomischen Entwicklung von Regionen zur Anwendung kommen müssen, um eine Eigen – Steuerung kommunaler Spielräume sicherzustellen.

    Im Zusammenhang mit raumordnerischen Prinzipien folgenden Konzentrations- und Agglomerationsprozessen – Stichwort „Metropolregion“  - und der zunehmenden Segregation von urbanisierten und ländlichen Räumen, sind autonome und ausschließlich kommunale Entscheidungen nicht mehr zeitgemäß. Hier gilt es, im interkommunalen Verbund Entwicklungen zu begleiten, Prozesse in einschlägigen Akteursnetzwerken zu steuern und branchenorientierte und wertschöpfungskettenbezogene Kooperationsansätze zu unterstützen.

    Diese in langjähriger Praxis gereifte Einschätzung bestätigt den von der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH schon 2000 gewählten pro –aktiven ganzheitlichen Beratungsansatz, der es sich zur Aufgabe macht, Entwicklungsprozesse sowohl aus einzelbetrieblicher, unternehmerischer und regionalwirtschaftlicher Sicht zu begleiten. Zusätzlich werden die Aufgaben einer Entwicklungsagentur übernommen, die auf Strategiebildung, Konzepterstellung und Projektentwicklung mit den Partnern aus Wirtschaft, Verwaltung und Hochschulen der Region setzt.

    Die nachfolgend dargelegten Beispiele verdeutlichen diesen Ansatz. Aber auch den Zwiespalt, den politisch – taktisch motivierten Singularinteressen immer wieder mit Beharrlichkeit bei der Abwehr von aktionistischen und kurzfristigen Ergebnissen geschuldeter „Schaumschlägerei“ entgegenzutreten. Dies funktioniert und kann auch mit Leidenschaft und Engagement viel Spaß und Freude in der Sache bringen.

 

  • Frank Friesecke
    Stadtumbau im Konsens? – Zur Leistungsfähigkeit vertraglicher Regelungen für den Umbau der gebauten Stadt

    Eine erfolgreiche und effiziente Verwirklichung der Zielsetzungen des Stadtumbaus ist gegenüber der ehemals wachstumsorientierten Stadtentwicklung noch in weit größerem Maße auf eine aktive Mitwirkung und Beteiligung der betroffenen Wohnungsunternehmen, Kleineigentümer und Bewohner angewiesen. Dies geht einher mit einem Paradigmenwechsel beim Instrumenteneinsatz, bei dem sich in der Praxis eine Abkehr von hoheitlichen Handhaben und eine Priorisierung kooperativer Instrumente vollzieht. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Analyse und Optimierung der kooperativen Steuerungs- und Lenkungsmechanismen des Stadtumbauprozesses und untersucht die Stadtumbauverträge gemäß § 171c BauGB hinsichtlich ihrer Anwendung und Leistungsfähigkeit in der kommunalen Praxis.

    Es zeigt sich, dass vertraglichen Regelungen bei der Umsetzung stadtumbaubedingter Planungen aus zahlreichen Gründen eine hohe Aktivierungs- und Akzeptanzfunktion zukommt. Es wird indessen deutlich, dass es zur Wahrung der Gemeinwohlinteressen der Stadtentwicklung und zur Lösung komplexer Probleme weiterhin hoheitlicher Handhaben des Städtebaurechts in den Händen der Gemeinde bedarf.

    Die identifizierten Steuerungsdefizite liefern den Ausgangspunkt für eine Fortentwicklung des vertraglichen Instrumentariums und für Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis.

nach oben