Heft 2 / 2009: Entwicklung ländlicher
Räume
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Peter Dehne
Politik für periphere, ländliche
Regionen - Für eine eigenständige und selbstverantwortliche
Regionalentwicklung
Periphere, ländliche Regionen geraten immer mehr ins Abseits. Bund,
Länder und Kommunen sind daher gefordert, Leitbilder zu entwickeln,
Perspektiven aufzuzeigen und gute institutionelle Rahmenbedingungen zu
schaffen, die wieder mehr Spielräume schaffen und Möglichkeiten für eine
eigenständige und selbstverantwortliche Regionalentwicklung von unten offen
halten. Im Mittelpunkt stehen dabei eine gute Organisation und Arbeitsteilung
innerhalb der Regionen sowie mehr finanzielle Spielräume durch Reformen der
Förder- und Strukturpolitik und der Kommunalfinanzen.
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Joachim Thomas
Möglichkeiten und Grenzen der Vereinfachten
Flurbereinigung nach § 86 FlurbG bei der Lösung von Landnutzungskonflikten
Der Beitrag geht der Frage nach, ob
Landnutzungskonflikte in einem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach §
86 FlurbG gelöst werden dürfen, ohne dass damit zugleich eine Verbesserung
der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft
verbunden sein muss, und ob dies auch dann möglich ist, wenn der
Landnutzungskonflikt durch einen öffentlichen Fachplanungsträger ausgelöst
worden ist oder droht ausgelöst zu werden. Ausgehend von der zurzeit in
Fachkreisen kontrovers geführten Diskussion um diese Frage wird aus Artikel
14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) abgeleitet, dass die Vereinfachte
Flurbereinigung nach § 86 Abs.1 Nr.3 FlurbG das geeignete und
verhältnismäßige Mittel ist, Landnutzungskonflikte in einem hoheitlichen
Bodenordnungsverfahren aufzulösen; dieses hoheitliche Tätigwerden bewegt
sich im Rahmen der „Bestandsgarantie“ des Artikel 14 GG.
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Karl-Heinz
Thiemann
Konzeption einer hoheitlichen Bodenordnung auf Pachtbasis
(Nutzungsregelung)
Zur schnellen und einfachen Arrondierung zersplitterten Grundbesitzes ist der
freiwillige Nutzungstausch auf Pachtbasis als neues Instrument der ländlichen
Bodenordnung inzwischen fest etabliert. Nicht selten führt das zwingend
notwendige Einvernehmen aller Beteiligten (Verpächter und Pächter) jedoch zu
suboptimalen Ergebnissen oder dem gänzlichen Scheitern von Verfahren trotz günstiger
Rahmenbedingungen. Dies stellt die Motivation zum vorliegenden Beitrag dar, in
dem die Konzeption einer hoheitlichen Bodenordnung auf Pachtbasis
(Nutzungsregelung) als Teil des Flurbereinigungsverfahrens entworfen wird.
Dabei werden die diesbezüglichen Vorschläge zur Ergänzung von §§ 57
und 70 FlurbG aufgegriffen und dargestellt, wie die Anspruchs- und
Abfindungsberechnung zur wertgleichen Pachtabfindung vom Grundsatz her
durchzuführen ist. Der Beitrag versteht sich als ersten Einstieg in die
Thematik der hoheitlichen Pachtregelung und Anregung zur weiteren Diskussion.
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Jörg Wilke
Wirtschaftsförderung
in der Wesermarsch – ein ganzheitlicher Ansatz zur Regionalentwicklung am
Beispiel des EU – Programmes LEADER
Kommunale Entwicklungsprozesse sind vielfältig und
zunehmend komplexer und damit für Politik und Verwaltung vor Ort schwerer
steuerbar. In Verbindung mit den fiskalischen Schrumpfungsprozessen des öffentlich
– rechtlichen Sektors bedeutet dies, dass andere, nicht „klassische“
Herangehensweisen in Fragen der sozio – ökonomischen Entwicklung von
Regionen zur Anwendung kommen müssen, um eine Eigen – Steuerung kommunaler
Spielräume sicherzustellen.
Im Zusammenhang mit raumordnerischen Prinzipien folgenden
Konzentrations- und Agglomerationsprozessen – Stichwort „Metropolregion“
- und der zunehmenden Segregation von urbanisierten und ländlichen Räumen,
sind autonome und ausschließlich kommunale Entscheidungen nicht mehr zeitgemäß.
Hier gilt es, im interkommunalen Verbund Entwicklungen zu begleiten, Prozesse
in einschlägigen Akteursnetzwerken zu steuern und branchenorientierte und
wertschöpfungskettenbezogene Kooperationsansätze zu unterstützen.
Diese in langjähriger Praxis gereifte Einschätzung bestätigt
den von der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH schon 2000 gewählten pro
–aktiven ganzheitlichen Beratungsansatz, der es sich zur Aufgabe macht,
Entwicklungsprozesse sowohl aus einzelbetrieblicher, unternehmerischer und
regionalwirtschaftlicher Sicht zu begleiten. Zusätzlich werden die Aufgaben
einer Entwicklungsagentur übernommen, die auf Strategiebildung,
Konzepterstellung und Projektentwicklung mit den Partnern aus Wirtschaft,
Verwaltung und Hochschulen der Region setzt.
Die nachfolgend dargelegten Beispiele verdeutlichen diesen
Ansatz. Aber auch den Zwiespalt, den politisch – taktisch motivierten
Singularinteressen immer wieder mit Beharrlichkeit bei der Abwehr von
aktionistischen und kurzfristigen Ergebnissen geschuldeter „Schaumschlägerei“
entgegenzutreten. Dies funktioniert und kann auch mit Leidenschaft und
Engagement viel Spaß und Freude in der Sache bringen.
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Frank Friesecke
Stadtumbau im Konsens? – Zur
Leistungsfähigkeit vertraglicher Regelungen für den Umbau der gebauten Stadt
Eine erfolgreiche und effiziente Verwirklichung
der Zielsetzungen des Stadtumbaus ist gegenüber der ehemals
wachstumsorientierten Stadtentwicklung noch in weit größerem Maße auf eine
aktive Mitwirkung und Beteiligung der betroffenen Wohnungsunternehmen,
Kleineigentümer und Bewohner angewiesen. Dies geht einher mit einem
Paradigmenwechsel beim Instrumenteneinsatz, bei dem sich in der Praxis eine
Abkehr von hoheitlichen Handhaben und eine Priorisierung kooperativer
Instrumente vollzieht. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Analyse
und Optimierung der kooperativen Steuerungs- und Lenkungsmechanismen des
Stadtumbauprozesses und untersucht die Stadtumbauverträge gemäß § 171c
BauGB hinsichtlich ihrer Anwendung und Leistungsfähigkeit in der kommunalen
Praxis.
Es zeigt sich, dass vertraglichen Regelungen
bei der Umsetzung stadtumbaubedingter Planungen aus zahlreichen Gründen eine
hohe Aktivierungs- und Akzeptanzfunktion zukommt. Es wird indessen deutlich,
dass es zur Wahrung der Gemeinwohlinteressen der Stadtentwicklung und zur
Lösung komplexer Probleme weiterhin hoheitlicher Handhaben des
Städtebaurechts in den Händen der Gemeinde bedarf.
Die identifizierten Steuerungsdefizite liefern
den Ausgangspunkt für eine Fortentwicklung des vertraglichen Instrumentariums
und für Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis.
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