Fachaufsätze

Heft 3 / 2008: Perspektiven für Flächenmanagement und Bodenordnung

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  • Werner Ziegenbein

    Stand der behördlichen Grundstückswertermittlung - Markttransparenz erreicht?

    Die behördliche Grundstückswertermittlung hat die Aufgabe, den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Maßgeblich am Beispiel des Gutachterausschusses für die Region Hannover wird gezeigt wie sich der Grundstücksmarkt zusammensetzt und wie das darauf abgestimmte Informationsangebot aussieht, das zur Markttransparenz führt.

 

  • Theo Kötter und Frank Friesecke

    Flächenmanagement und Bodenordnung in den neuen Bundesländern – eine Bilanz für die Zeit nach der Wende

    Nach der deutschen Wiedervereinigung sind zur Bewältigung eigentumsrechtlichen und städtebaulichen Probleme und Herausforderungen in den neuen Bundesländern besondere bodenpolitische Regelungen und Handhaben geschaffen worden. Es galt Investitionshemmnisse aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse, ungeteilter Hofräume, fehlender Baulandangebote etc. zu beseitigen, um letztlich eine bedarfsgerechte und geordnete Stadt- und Gemeindeentwicklung, zu ermöglichen. Dafür wurden einige neue Instrumente entwickelt wie beispielsweise der Vorhaben- und Erschließungsplan und zwischenzeitlich in den alten Bundesländern aufgegebene Instrumente wieder eingeführt wie die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Diese Instrumente haben inzwischen zusammen mit den übrigen bewährten Instrumenten der Bodenordnung vielfältige Wirkungen für den Grundstücksmarkt und den Grundstücksverkehr entfalten können, so dass eine Bewertung und Bilanzierung von allgemeinem Interesse ist.

    Ausgehend von den bodenpolitischen und den damit zusammenhängenden städtebaulichen Ausgangssituationen und Problemen in den neuen Bundesländern werden im vorliegenden Beitrag daher die einschlägigen Aufgaben und Instrumente des Flächenmanagements und der Bodenordnung dargestellt. Der Beitrag geht dabei der Frage nach, welche Entwicklung das Bodenrecht in der Praxis genommen hat, welche Impulse die bodenpolitischen Instrumente für die Stadt- und Gemeindeentwicklung gebracht haben und ob die damit verbundenen Erwartungen erreicht werden konnten. 

 

  • Michael Krautzberger

    Bodenschutz im städtebaulichen planungsrecht. Zur Bodenschutzklausel des Baugesetzbuchs.

    Wenn in diesen Zeiten besonders eingehend nach den Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels gesucht werden, stellt sich dir Frage nach dem Beitrag des Städtebaus und der Stadtentwicklung dazu. Die städtebauliche Dimension des Klimaschutzes lässt sich dabei – stichwortartig – auf ein breites Handlungsspektrum beziehen. Zu nennen sind dabei u.a. die Sicherung  klimaschonender  und  -schützender Stadtstrukturen, vor allem auch kompakter Stadt- und Siedlungsstrukturen oder die Anpassung an topographische Gegebenheiten. An erster Stelle – und originär dem Städtebau aufgegeben - steht damit als Aufgabe die Vermeidung der Zersiedelung und damit des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Bodenschutz: Eine originär stadtentwicklungspolitische Aufgabe – und eine Forderung des Klimaschutzes zugleich. Ist das Instrumentarium der Stadtentwicklung auf diese Aufgabe vorbereitet? Stehen die Instrumente zur Verfügung? Die Entwicklungen, namentlich die gewaltigen Suburbanisierungen der zurück liegenden Jahrzehnte – mit der im Zeitraffer-Tempo vollzogenen Zersiedelung ostdeutscher Siedlungsräume – führt zu vielen nachdenklichen Fragen. Ob es aber am Recht liegt und an den Instrumenten oder doch am politischen Gestaltungswillen auf lokaler und regionaler Ebene?

 

  • Hartmut J. Streuff

    Wege ebnen – Türen öffnen – Wissen teilen – das Geodatenzugangsgesetz setzt die INSPIRE-Richtlinie um

    Mit der INSPIRE-Richtlinie wird der Weg zu einer Euro­päischen Geodateninfrastruktur konsequent weiter beschritten und ein Kompromiss zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz, zwi­schen wirtschaftlichen Interessen und offenem Informationsaustausch eröffnet.

 

  • Stephan Königer und Markus Müller

    Das Geoinformationssystem der Landeshauptstadt Stuttgart im Umfeld aktueller Entwicklungen der Geoinformations-Branche

    Geoinformationen haben in der öffentlichen Verwaltung eine große Bedeutung als Planungs-, Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Stadtentwicklung sowie zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Ihre Verwendung wird durch den Einsatz von Geoinformationssystemen (GIS) erheblich unterstützt, wobei die Daten den Nutzern zunehmend über Geodateninfrastrukturen (GDI) auf lokaler bis internationaler Ebene zugänglich gemacht werden. Geodatenportale dienen hierbei als effektiver Zugangsknoten zu Daten und Diensten. Das GIS Stuttgart ist ein ausgezeichnetes Beispiel für eine stadtweite, fachübergreifende kommunale GDI mit integrierten Geodatenportalen im Intranet und Internet. Dabei müssen einheitliche Standards zur Interoperabilität von Geoinformation beachtet werden. Weltweite Dienste zur Darstellung von Geodaten wie beispielsweise Google Earth und Maps oder Microsoft Virtual Earth werden hierbei nicht als Konkurrenten angesehen. Vielmehr wird deren Öffentlichkeitswirkung als „Zugpferd“ für die eigene kommunale Geodatendarstellung und -vermarktung genutzt. Die Bereitstellung eigener kommunaler Geoinformationen dient der Gewährleistung der erforderlichen Aktualität, Qualität und des Detailgrades der Geodaten und sichert die Unabhängigkeit von externen Geodatenanbietern.

 

  • Wulf Schröder

    Technisches Referendariat und Große Staatsprüfung in der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen

    Der Ausbildung von Führungskräften kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr in einer Zeit, in der Bund, Länder und Kommunen gezwungen sind die Finanzen zu konsolidieren. Strukturen der Aufgabenerledigung werden deshalb mit dem Ziel überprüft, die Effizienz zu steigern, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und dennoch die Qualität zu erhalten. Das technische Referendariat mit der Großen Staatsprüfung ist eine optimale Vorbereitung zur Übernahme von Managementaufgaben, sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft.

 

  • Wilhelm Söfker

    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch

    Fortsetzung von Heft 2/2008

     

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