Heft 1 /
2008:  Immobilienbewertung
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Theo Kötter und Benedikt Frielinghaus 
          Märkte
  für Kirchen - Eine erste Analyse bisheriger Verkaufsfälle
     
Die Anzahl der Verkaufsfälle von sakralen Gebäuden der
Kirchen in Deutschland nimmt offensichtlich aufgrund der finanziellen
Situation sowie der Mitgliederentwicklung der evangelischen und
katholischen Kirchen in Deutschland zu. Daraus ergibt sich für die
Wertermittlung die Frage, welchen Wert solche sakralen Immobilien haben
und wie dieser Wert sachgerecht und methodisch fundiert ermittelt
werden kann. Sakrale Kirchengebäude sind als
Gemeinbedarfseinrichtungen zu qualifizieren und nehmen inzwischen auch
dann am allgemeinen Grundstücksmarkt teil, wenn keine Profanierung
und Umnutzung für private Zwecke erfolgt. Die Anzahl der
zwischenzeitlich bereits veräußerten und teilweise
umgewidmeten Kirchengebäude legt es daher nahe, eine systematische
Analyse dieser Kauffälle vorzunehmen, um erste Erkenntnisse
über die Faktoren und Einflüsse auf die Wertbildung zu
gewinnen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Ergebnisse einer solchen
Marktuntersuchung vor und befasst sich mit der Frage, ob sich
möglicherweise bereits Teilmärkte für Kirchen gebildet
haben.
 
         
       
  
       
       
      
  
       
       
      
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René Gudat, Alexandra Weitkamp,
  Winrich Voß 
  
          Sanierungsausgleichsbeträge
  kostenorientiert - ein Praxistest 
  
          Mit dem Gesetz zur Erleichterung von
  Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006,
  das am 01. Januar 2007 in Kraft getreten ist, werden verschiedene Instrumente
  zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Beschleunigung von Planungsvorhaben
  bereitgestellt. Neben einem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der
  Innenentwicklung enthält das Gesetz neue Mög-lichkeiten zur Berechnung der
  Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten (kostenorientierter
  Ausgleichs-betrag). Als Motivation des Gesetzgebers wird insbesondere die „Beschleunigung
  und Erleichterung des Abschlus-ses von Sanierungsverfahren" angegeben
  (Krautzberger und Stüer 2007). Hierzu besteht zweifelsohne ein Bedarf. In den
  meisten Bundesländern gibt es eine größere Zahl von Sanierungsverfahren,
  die seit vielen Jahren bereits keine Fördermittelzuweisungen mehr erhalten
  und deren endgültige Abrechnung insbe-sondere an der noch ausstehenden
  Erhebung der Ausgleichsbeträge scheitert. Viele Kommunen scheuen diese
  Pflichtaufgabe, da sie schwierige Auseinandersetzungen und
  Rechtfertigungszwänge gegenüber den betroffenen Bürgern befürchten. Die
  Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sind begrenzt; nicht wenige
  Landesförderstellen ver-binden mittlerweile die Förderung neuer Gebiete in
  Kommunen mit Altverfahren mit der Auflage, deren Abrechnung durch einen
  verbindlichen Zeitplan voranzubringen. Mit den Gesetzesänderungen vom
  01.01.2007 – sowohl der zeitlichen Begrenzung der Sanierungsverfahren als
  auch der Einführung einer vereinfachten Berechnung der Ausgleichsbeträge –
  eröffnet der Gesetzgeber weitere Möglichkeiten, den zügigeren Abschluss der
  Sanierungsverfahren zu unterstützen. Verschiedene Fachbeiträge der letzten
  Monate stellen die Neuerungen in den Grundzügen dar (Krautzberger und Stüer
  2007, Stemmler und Hohrmann 2007b, Halter 2007, Schmidt 2007, Foißner 2007);
  Ergebnisse praktischer Anwendungen lie-gen bisher noch nicht vor. Kann der
  kostenorientierte Ausgleichsbetrag, der in einer vereinfachten
  Berechnungsmöglichkeit für die Beträge besteht, aber auch die Furcht der
  Kommunen vor dieser schwierigen Materie mildern? Führt das Verfahren zu
  nachvollziehbaren Ergebnissen und gerechten Lastenverteilungen? Wie sieht die
  Bilanz für die Gemeinde aus? In welchen Fällen bietet sich die Anwendung an,
  in welchen nicht? Dieser Beitrag, basierend auf den Untersuchungen einer
  Diplomarbeit am Geodätischen Institut der Leib-niz Universität Hannover
  (Gudat 2006), will diesen Fragen anhand von zwei Praxisbeispielen nachgehen,
  in denen ermittelte Ausgleichsbeträge auf der Basis der bisherigen
  Gesetzeslage vorliegen.
           
         
       
  
       
       
      
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Jens Jähnke 
          Zur Teilmarktbildung beim
  Landerwerb der öffentlichen Hand
   
          In den vergangenen Jahren ist in einer Vielzahl
  von Standardkommentaren und Einzelveröffentlichungen zur Wertermittlung
  darauf hingewiesen worden, dass beim Erwerb von landwirtschaftlich nutzbaren
  Flächen für zukünftige Gemeinbedarfsflächen im planungsrechtlichen
  Außenbereich (§ 35 BauGB) zwischen den theoretischen Enteignungs- und
  Entschädigungsgrundsätzen sowie dem tatsächlichen Marktgeschehen teilweise
  beachtliche Abweichungen bestehen. In der Praxis wird aus diesen Abweichungen
  vermehrt gefolgert, dass sich beim freihändigen Erwerb für solche
  zukünftigen Gemeinbedarfsflächen eigene (Teil-)Märkte herausgebildet haben,
  die bei der Auswahl von Vergleichspreisen für die Verkehrswertermittlung zu
  berücksichtigen seien. Die Bildung von Teilmärkten wird aus Sicht der
  gesetzlichen Grundlagen, der ergangenen Rechtsprechung, der Meinungen in der
  Fachliteratur, sowie der Anwender anhand von Praxisbeispielen analysiert.
           
         
       
  
       
       
      
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Andreas Hendricks und Christian Kuniss 
  
  
          Relevanz der neuen Energieeinsparverordnung
  (EnEV) für den Wohnungsmarkt und die Bewertung von Immobilien 
  
  
          Die neue EnEV ist am 01.10.2007 in Kraft
  getreten. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des Energieausweises
  für Gebäude im Bestand im Falle eines Besitz- oder Eigentumswechsels. Die
  Ausweise können auf der Grundlage einer Bedarfsberechnung oder des
  tatsächlichen Verbrauchs ausgestellt werden. Durch die steigende Bedeutung
  der energetischen Qualität ist die Bildung von Teilmärkten für entsprechend
  hochwertige Immobilien wahrscheinlich. Die Wertunterschiede lassen sich im
  Rahmen der amtlichen Wertermittlungsverfahren von der Systematik her ohne
  Schwierigkeiten berücksichtigen. Es ist allerdings zu beachten, dass sich die
  Einsparpotentiale durch energiesparendes Bauen nur mit einer beschränkten
  Genauigkeit ermitteln lassen.   
       
         
       
  
       
       
      
  
       
       
      
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