Fachaufsätze

Heft 1 / 2008:  Immobilienbewertung

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  • Theo Kötter und Benedikt Frielinghaus
    Märkte für Kirchen - Eine erste Analyse bisheriger Verkaufsfälle
    Die Anzahl der Verkaufsfälle von sakralen Gebäuden der Kirchen in Deutschland nimmt offensichtlich aufgrund der finanziellen Situation sowie der Mitgliederentwicklung der evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland zu. Daraus ergibt sich für die Wertermittlung die Frage, welchen Wert solche sakralen Immobilien haben und wie dieser Wert sachgerecht und methodisch fundiert ermittelt werden kann. Sakrale Kirchengebäude sind als Gemeinbedarfseinrichtungen zu qualifizieren und nehmen inzwischen auch dann am allgemeinen Grundstücksmarkt teil, wenn keine Profanierung und Umnutzung für private Zwecke erfolgt. Die Anzahl der zwischenzeitlich bereits veräußerten und teilweise umgewidmeten Kirchengebäude legt es daher nahe, eine systematische Analyse dieser Kauffälle vorzunehmen, um erste Erkenntnisse über die Faktoren und Einflüsse auf die Wertbildung zu gewinnen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Ergebnisse einer solchen Marktuntersuchung vor und befasst sich mit der Frage, ob sich möglicherweise bereits Teilmärkte für Kirchen gebildet haben.

 

  • Hans-Peter Strotkamp und Udo Baumann
    Novellierung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)- Erläuterungen und Änderungsvorschläge – Teil 3
    Fortsetzung des Artikels in Ausgabe 6/2007, Seite 260

 

  • René Gudat, Alexandra Weitkamp, Winrich Voß

    Sanierungsausgleichsbeträge kostenorientiert - ein Praxistest

    Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006, das am 01. Januar 2007 in Kraft getreten ist, werden verschiedene Instrumente zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Beschleunigung von Planungsvorhaben bereitgestellt. Neben einem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung enthält das Gesetz neue Mög-lichkeiten zur Berechnung der Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten (kostenorientierter Ausgleichs-betrag). Als Motivation des Gesetzgebers wird insbesondere die „Beschleunigung und Erleichterung des Abschlus-ses von Sanierungsverfahren" angegeben (Krautzberger und Stüer 2007). Hierzu besteht zweifelsohne ein Bedarf. In den meisten Bundesländern gibt es eine größere Zahl von Sanierungsverfahren, die seit vielen Jahren bereits keine Fördermittelzuweisungen mehr erhalten und deren endgültige Abrechnung insbe-sondere an der noch ausstehenden Erhebung der Ausgleichsbeträge scheitert. Viele Kommunen scheuen diese Pflichtaufgabe, da sie schwierige Auseinandersetzungen und Rechtfertigungszwänge gegenüber den betroffenen Bürgern befürchten. Die Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sind begrenzt; nicht wenige Landesförderstellen ver-binden mittlerweile die Förderung neuer Gebiete in Kommunen mit Altverfahren mit der Auflage, deren Abrechnung durch einen verbindlichen Zeitplan voranzubringen. Mit den Gesetzesänderungen vom 01.01.2007 – sowohl der zeitlichen Begrenzung der Sanierungsverfahren als auch der Einführung einer vereinfachten Berechnung der Ausgleichsbeträge – eröffnet der Gesetzgeber weitere Möglichkeiten, den zügigeren Abschluss der Sanierungsverfahren zu unterstützen. Verschiedene Fachbeiträge der letzten Monate stellen die Neuerungen in den Grundzügen dar (Krautzberger und Stüer 2007, Stemmler und Hohrmann 2007b, Halter 2007, Schmidt 2007, Foißner 2007); Ergebnisse praktischer Anwendungen lie-gen bisher noch nicht vor. Kann der kostenorientierte Ausgleichsbetrag, der in einer vereinfachten Berechnungsmöglichkeit für die Beträge besteht, aber auch die Furcht der Kommunen vor dieser schwierigen Materie mildern? Führt das Verfahren zu nachvollziehbaren Ergebnissen und gerechten Lastenverteilungen? Wie sieht die Bilanz für die Gemeinde aus? In welchen Fällen bietet sich die Anwendung an, in welchen nicht? Dieser Beitrag, basierend auf den Untersuchungen einer Diplomarbeit am Geodätischen Institut der Leib-niz Universität Hannover (Gudat 2006), will diesen Fragen anhand von zwei Praxisbeispielen nachgehen, in denen ermittelte Ausgleichsbeträge auf der Basis der bisherigen Gesetzeslage vorliegen.

 

  • Jens Jähnke
    Zur Teilmarktbildung beim Landerwerb der öffentlichen Hand

    In den vergangenen Jahren ist in einer Vielzahl von Standardkommentaren und Einzelveröffentlichungen zur Wertermittlung darauf hingewiesen worden, dass beim Erwerb von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für zukünftige Gemeinbedarfsflächen im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zwischen den theoretischen Enteignungs- und Entschädigungsgrundsätzen sowie dem tatsächlichen Marktgeschehen teilweise beachtliche Abweichungen bestehen. In der Praxis wird aus diesen Abweichungen vermehrt gefolgert, dass sich beim freihändigen Erwerb für solche zukünftigen Gemeinbedarfsflächen eigene (Teil-)Märkte herausgebildet haben, die bei der Auswahl von Vergleichspreisen für die Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen seien. Die Bildung von Teilmärkten wird aus Sicht der gesetzlichen Grundlagen, der ergangenen Rechtsprechung, der Meinungen in der Fachliteratur, sowie der Anwender anhand von Praxisbeispielen analysiert.

 

  • Andreas Hendricks und Christian Kuniss

    Relevanz der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Wohnungsmarkt und die Bewertung von Immobilien

    Die neue EnEV ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des Energieausweises für Gebäude im Bestand im Falle eines Besitz- oder Eigentumswechsels. Die Ausweise können auf der Grundlage einer Bedarfsberechnung oder des tatsächlichen Verbrauchs ausgestellt werden. Durch die steigende Bedeutung der energetischen Qualität ist die Bildung von Teilmärkten für entsprechend hochwertige Immobilien wahrscheinlich. Die Wertunterschiede lassen sich im Rahmen der amtlichen Wertermittlungsverfahren von der Systematik her ohne Schwierigkeiten berücksichtigen. Es ist allerdings zu beachten, dass sich die Einsparpotentiale durch energiesparendes Bauen nur mit einer beschränkten Genauigkeit ermitteln lassen. 

 

  • Hellmuth Mohr
    Altlasten in der Umlegung: Wie kommt der Geist wieder in die Flasche?
    Für die vertragliche Regelung zur Beseitigung der Haftung des früheren Eigentümers als Handlungsstörer in der Umlegung wird ein verbesserter Formulierungsvorschlag unterbreitet. Hinsichtlich der Amthaftung der Gemeinde bei der Überplanung von altlastenbehafteten Flächen und bei der Bemessung eines merkantilen Minderwerts werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen ausgewertet.

 

  • Wilhelm Söfker
    Aktuelle Rechtsprechung zum Baugesetzbuch - Fortsetzung von Heft 6/2007

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